Beschreibung
Es handelt sich um einen Beitrag, der zusätzlich zu den in einen Zusatzrentenfonds eingezahlten Beträgen geleistet wird. Er steht selbstständigen Landwirten, Halb- und Teilpächtern sowie deren mitarbeitenden Familienangehörigen zu, die in der jeweiligen Verwaltung der Vorsorgebeiträge und -leistungen des staatlichen Vorsorgeinstitut INPS eingetragen sind und in Viehzuchtbetrieben arbeiten, die gemäß den von den Autonomen Provinzen festgelegten Kriterien als besonders benachteiligt gelten.
Der Beitrag wird gewährt, sofern nachgewiesen wird, dass im betreffenden Jahr Eigenbeiträge in einen durch das G.v.D. Nr. 252/2005 und seine späteren Änderungen geregelten Zusatzrentenfonds geleistet wurden.
Dienstanbieter
Agenzia provinciale per l'assistenza e la previdenza integrativa – APAPI
Zielgruppe
Anspruch auf Zuschuss haben:
- Bauern/Bäuerinnen
- Halbpächter
- Teilpächter
- mithelfende Familienangehörige
Diejenigen, die bei der entsprechenden Verwaltung der Vorsorgebeiträge und -leistungen des staatlichen Vorsorgeinstitut INPS eingetragen und in Viehzuchtbetrieben tätig sind, die sich gemäß den von der jeweiligen Autonomen Provinz festgelegten Kriterien in einer besonders ungünstigen Lage befinden.
Was Sie tun sollten
Was Sie erhalten
Der Beitrag beträgt jährlich 500 €.
Zeiten und Fristen
Der Antrag muss innerhalb 31. Juli des Jahres gestellt werden, das auf die Beitragszahlungen in den Zusatzrentenfonds folgt.
Kosten und Voraussetzungen
Die Dienstleistung ist kostenlos.
Auszahlungsbedingungen
Der Beitrag zur Unterstützung der Zusatzvorsorge wird von APAPI über die Pensplan Centrum AG direkt an den Zusatzrentenfonds überwiesen, in der der/die Antragsteller/in eingeschrieben ist.
Hinweis: Sollte aus den Kontrollen der APAPI hervorgehen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen oder verbindliche Informationen nicht angegeben wurden, wird die APAPI neben der Erhebung eventueller Strafgebühren die ausgezahlten Beiträge widerrufen und die gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsstrafen anwenden.
Zugriff zur Dienstleistung
Der Antrag kann bei allen Patronaten des Landes oder bei der APAPI eingereicht werden.
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