Unterstützung der Beitragszahlung der Bäuerinnen/Bauern sowie der Halb- und Teilpächterinnen/Halb- und Teilpächter (Autonome Provinz Trient)

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Unterstützung der Beitragszahlung der Bäuerinnen/Bauern sowie der Halb- und Teilpächterinnen/Halb- und Teilpächter (Autonome Provinz Trient)

Beschreibung

Es handelt sich um einen Beitrag, der zusätzlich zu den in einen Zusatzrentenfonds eingezahlten Beträgen geleistet wird. Er steht selbstständigen Landwirten, Halb- und Teilpächtern sowie deren mitarbeitenden Familienangehörigen zu, die in der jeweiligen Verwaltung der Vorsorgebeiträge und -leistungen des staatlichen Vorsorgeinstitut INPS eingetragen sind und in Viehzuchtbetrieben arbeiten, die gemäß den von den Autonomen Provinzen festgelegten Kriterien als besonders benachteiligt gelten.

Der Beitrag wird gewährt, sofern nachgewiesen wird, dass im betreffenden Jahr Eigenbeiträge in einen durch das G.v.D. Nr. 252/2005 und seine späteren Änderungen geregelten Zusatzrentenfonds geleistet wurden.

Dienstanbieter
Agenzia provinciale per l'assistenza e la previdenza integrativa – APAPI

Zielgruppe

Anspruch auf Zuschuss haben:

  • Bauern/Bäuerinnen
  • Halbpächter
  • Teilpächter
  • mithelfende Familienangehörige

Diejenigen, die bei der entsprechenden Verwaltung der Vorsorgebeiträge und -leistungen des staatlichen Vorsorgeinstitut INPS eingetragen und in Viehzuchtbetrieben tätig sind, die sich gemäß den von der jeweiligen Autonomen Provinz festgelegten Kriterien in einer besonders ungünstigen Lage befinden.

Was Sie tun müssen

  • Beitragszahlung in einen Zusatzrentenfonds von mindestens 500 € im Bezugsjahr
  • Der landwirtschaftliche Betrieb mit Tierhaltung muss unter besonders benachteiligten Bedingungen tätig sein. Als zootecnischer Betrieb gilt ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Tierhaltung, der mindestens 500 Arbeitsstunden pro Jahr aufweist, wie in den „durchschnittlichen Einheitswerten der landwirtschaftlichen Einkommen und Arbeitszeiten“ festgelegt, gemäß Artikel 22 des Landesgesetzes Nr. 11 vom 4. September 2000. Diese Voraussetzung muss aus dem letzten validierten Betriebsdossier im Bezugsjahr der Leistung (d. h. dem Jahr der geleisteten Beiträge zur Zusatzrente) hervorgehen.

Was Sie erhalten

Der Beitrag beträgt jährlich 500 €.

Zeiten und Fristen

Der Antrag muss innerhalb 31. Juli des Jahres gestellt werden, das auf die Beitragszahlungen in den Zusatzrentenfonds folgt.

Kosten und Voraussetzungen

Die Dienstleistung ist kostenlos.

Auszahlungsbedingungen

Der Beitrag zur Unterstützung der Zusatzvorsorge wird von APAPI über die Pensplan Centrum AG direkt an den Zusatzrentenfonds überwiesen, in der der/die Antragsteller/in eingeschrieben ist.

Seite aktualisiert am 07/05/2025, 14:00

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