Unterstützung der Beitragszahlung der Bäuerinnen/Bauern sowie der Halb- und Teilpächterinnen/Halb- und Teilpächter (Autonome Provinz Trient)

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Unterstützung der Beitragszahlung der Bäuerinnen/Bauern sowie der Halb- und Teilpächterinnen/Halb- und Teilpächter (Autonome Provinz Trient)

Beschreibung

Der Zuschuss ist ein zusätzlicher Beitrag in einen Zusatzrentenfonds, der den Bauern/Bäuerinnen, Halb- und Teilpächtern sowie deren mithelfenden Familienangehörigen zusteht und bei der entsprechenden Verwaltung der Vorsorgebeiträge und -leistungen eingetragen und in Viehzuchtbetrieben tätig sind, die sich gemäß den von der jeweiligen Autonomen Provinz festgelegten Kriterien in einer besonders ungünstigen Lage befinden.

Dienstanbieter
Agenzia provinciale per l'assistenza e la previdenza integrativa – APAPI

Zielgruppe

Anspruch auf Zuschuss haben:

  • Bauern/Bäuerinnen
  • Halbpächter
  • Teilpächter
  • mithelfende Familienangehörige

Diejenigen, die bei der entsprechenden Verwaltung der Vorsorgebeiträge und -leistungen des staatlichen Vorsorgeinstitut INPS eingetragen und in Viehzuchtbetrieben tätig sind, die sich gemäß den von der jeweiligen Autonomen Provinz festgelegten Kriterien in einer besonders ungünstigen Lage befinden. Unter Viehzuchtbetrieben versteht man die landwirtschaftlichen Betriebe, die Rinder-, Schweine-, Schaf- oder Pferdezucht mit einem Mindestviehstand von 2,5 GVE laut dem letzten Flächenbogen des Jahres, auf das sich der Zuschuss bezieht (also auf das Jahr, in dem die Vorsorgebeiträge eingezahlt wurden).

Was Sie tun müssen

  • Beitragszahlung in einen Zusatzrentenfonds von mindestens 500 €
  • Unternehmen, dass sich in einer besonders ungünstigen Lage befindet:
    • a) Ungünstige Lage gemäß Paragraph 5.1 des „Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum der Provinz Trient für den Programmzeitraum 2007 – 2013“
    • b) Bei einer Lage von über 900m über dem Meeresspiegel
    • c) Bei Unternehmen, die sich nur teilweise in ungünstigen Lagen befinden: hier werden diejenigen berücksichtigt, die sich vor allem in besonders ungünstigen Lagen gemäß den Buchstaben a) oder b) befinden.

Was Sie erhalten

Der Beitrag beträgt jährlich 500 € und steht für höchstens 10 Jahre zu.

Zeiten und Fristen

Der Antrag muss innerhalb 31. Oktober des Jahres gestellt werden, das auf die Beitragszahlungen folgt.

Auszahlungsbedingungen

Der Beitrag zur Unterstützung der Zusatzvorsorge wird von APAPI direkt an die Rentenform überwiesen, in der der/die Antragsteller/in eingeschrieben ist.

Hinweis: sollte aus den Kontrollen der APAPI hervorgehen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen oder verbindliche Informationen nicht angegeben wurden, wird die APAPI neben der Erhebung eventueller Strafgebühren die ausgezahlten Beiträge widerrufen und die gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsstrafen anwenden.

Seite aktualisiert am 02/08/2024, 13:55

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