Unterstรผtzung der Beitragszahlung der Bรคuerinnen/Bauern sowie der Halb- und Teilpรคchterinnen/Halb- und Teilpรคchter (Autonome Provinz Trient)

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Unterstรผtzung der Beitragszahlung der Bรคuerinnen/Bauern sowie der Halb- und Teilpรคchterinnen/Halb- und Teilpรคchter (Autonome Provinz Trient)

Beschreibung

Es handelt sich um einen Beitrag, der zusรคtzlich zu den in einen Zusatzrentenfonds eingezahlten Betrรคgen geleistet wird. Er steht selbststรคndigen Landwirten, Halb- und Teilpรคchtern sowie deren mitarbeitenden Familienangehรถrigen zu, die in der jeweiligen Verwaltung der Vorsorgebeitrรคge und -leistungen des staatlichen Vorsorgeinstitut INPS eingetragen sind und in Viehzuchtbetrieben arbeiten, die gemรครŸ den von den Autonomen Provinzen festgelegten Kriterien als besonders benachteiligt gelten.

Der Beitrag wird gewรคhrt, sofern nachgewiesen wird, dass im betreffenden Jahr Eigenbeitrรคge in einen durch das G.v.D. Nr. 252/2005 und seine spรคteren ร„nderungen geregelten Zusatzrentenfonds geleistet wurden.

Dienstanbieter
Agenzia provinciale per l'assistenza e la previdenza integrativa โ€“ APAPI

Zielgruppe

Anspruch auf Zuschuss haben:

  • Bauern/Bรคuerinnen
  • Halbpรคchter
  • Teilpรคchter
  • mithelfende Familienangehรถrige

Diejenigen, die bei der entsprechenden Verwaltung der Vorsorgebeitrรคge und -leistungen des staatlichen Vorsorgeinstitut INPS eingetragen und in Viehzuchtbetrieben tรคtig sind, die sich gemรครŸ den von der jeweiligen Autonomen Provinz festgelegten Kriterien in einer besonders ungรผnstigen Lage befinden.

Was Sie tun mรผssen

  • Beitragszahlung in einen Zusatzrentenfonds von mindestens 500 โ‚ฌ im Bezugsjahr
  • Der landwirtschaftliche Betrieb mit Tierhaltung muss unter besonders benachteiligten Bedingungen tรคtig sein. Als zootecnischer Betrieb gilt ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Tierhaltung, der mindestens 500 Arbeitsstunden pro Jahr aufweist, wie in den โ€ždurchschnittlichen Einheitswerten der landwirtschaftlichen Einkommen und Arbeitszeitenโ€œ festgelegt, gemรครŸ Artikel 22 des Landesgesetzes Nr. 11 vom 4. September 2000. Diese Voraussetzung muss aus dem letzten validierten Betriebsdossier im Bezugsjahr der Leistung (d.โ€ฏh. dem Jahr der geleisteten Beitrรคge zur Zusatzrente) hervorgehen.

Was Sie erhalten

Der Beitrag betrรคgt jรคhrlich 500 โ‚ฌ.

Zeiten und Fristen

Der Antrag muss innerhalb 31. Juli des Jahres gestellt werden, das auf die Beitragszahlungen in den Zusatzrentenfonds folgt.

Kosten und Voraussetzungen

Die Dienstleistung ist kostenlos.

Auszahlungsbedingungen

Der Beitrag zur Unterstรผtzung der Zusatzvorsorge wird von APAPI รผber die Pensplan Centrum AG direkt an den Zusatzrentenfonds รผberwiesen, in der der/die Antragsteller/in eingeschrieben ist.

Seite aktualisiert am 07/05/2025, 14:00

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