Es handelt sich um einen Beitrag, der zusätzlich zu den in einen Zusatzrentenfonds eingezahlten Beträgen geleistet wird. Er steht selbstständigen Landwirten, Halb- und Teilpächtern sowie deren mitarbeitenden Familienangehörigen zu, die in der jeweiligen Verwaltung der Vorsorgebeiträge und -Leistungen des staatlichen Vorsorgeinstituts INPS eingetragen sind und in Viehzuchtbetrieben arbeiten, die gemäß den von der Autonomen Provinzen festgelegten Kriterien als besonders benachteiligt gelten.
Der Beitrag wird gewährt, sofern nachgewiesen wird, dass im betreffenden Jahr Eigenbeiträge in einen durch das G.v.D. Nr. 252/2005 und seine späteren Änderungen geregelten Zusatzrentenfonds geleistet wurden.
Dienstanbieter
Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung - ASWE
Zielgruppe
Anspruch auf Zuschuss haben:
Bauern/Bäuerinnen
Halbpächter
Teilpächter
mithelfende Familienangehörige
Diejenigen, die bei der entsprechenden Verwaltung der Vorsorgebeiträge und -leistungen des staatlichen Vorsorgeinstituts INPS eingetragen und in Viehzuchtbetrieben tätig sind, die sich gemäß den von der jeweiligen Autonomen Provinz festgelegten Kriterien in einer besonders ungünstigen Lage befinden.
Was Sie tun sollten
Der Beitrag wird bei telematischer Einreichung des Ansuchens über die Patronaten des Landes gewährt  oder in selbständiger Art mittels dem Online-Dienst myCivis.
Was Sie tun müssen
Einzahlung von mindestens 500 € in einen Zusatzrentenfonds im Bezugsjahr, der durch G.v.D. Nr. 252/2005 geregelt wird
Arbeit in einem Unternehmen, das mindestens 50 Erschwernispunkte hat
Besitz von mindestens 1 und höchstens 40 Großvieheinheiten
Besitz von höchstens 3 ha Obst- oder Weinbaufläche
Das außerlandwirtschaftliche Bruttoeinkommen des Betriebsinhabers und gegebenenfalls der mitarbeitenden Familienangehörigen darf 22.000 € nicht überschreiten. Vom gesamten Bruttoeinkommen ausgenommen sind das landwirtschaftliche Ertrags- und Katastereinkommen im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit, das Einkommen aus der Sozialversicherung für selbstständige Landwirte sowie das Einkommen aus Tätigkeiten gemäß Artikel 2135 des Zivilgesetzbuches.
Was Sie erhalten
Der Beitrag beläuft sich auf 500 Euro pro Jahr, sofern eine Eintragung bei der Verwaltung der Einheitsbeträge in der Landwirtschaft (ex-Scau) für das ganze Jahr vorliegt. Falls die Eintragung unter einem Jahr ist, fällt auch der Beitrag niedriger aus (Beispiel: Eintragung von 2 Monaten = Beitrag von 83,33 Euro, sprich 2/12 von 500 Euro).
Zeiten und Fristen
Das Ansuchen muss bis spätestens 31. Oktober des Jahres gestellt werden, das auf die Beitragszahlung in den Zusatzrentenfonds folgt.
Kosten und Voraussetzungen
Eine Stempelmarke zu 16,00 €, die auf dem Ansuchen im Papierformat anzubringen ist.
Auszahlungsbedingungen
Der Beitrag zugunsten der Zusatzvorsorge wird von der ASWE über die Pensplan Centrum AG direkt an den Zusatzrentenfonds überwiesen, in dem die betroffene Person eingeschrieben ist.
Hinweis: Sollte aus den Kontrollen der ASWE hervorgehen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen oder verbindliche Informationen nicht angegeben wurden, wird die ASWE neben der Erhebung eventueller Strafgebühren die ausgezahlten Beiträge widerrufen und die gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsstrafen anwenden.
Zugriff zur Dienstleistung
Der Beitrag wird in selbständiger Art gewährt mittels dem Online-Dienst myCivis.
Der Beitrag wird bei telematischer Einreichung des Ansuchens über die Patronaten des Landes gewährt.