Unterstรผtzung der Beitragszahlung der Bรคuerinnen/Bauern sowie der Halb- und Teilpรคchterinnen/Halb- und Teilpรคchter (Autonome Provinz Bozen)

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Unterstรผtzung der Beitragszahlung der Bรคuerinnen/Bauern sowie der Halb- und Teilpรคchterinnen/Halb- und Teilpรคchter (Autonome Provinz Bozen)

Beschreibung

Es handelt sich um einen Beitrag, der zusรคtzlich zu den in einen Zusatzrentenfonds eingezahlten Betrรคgen geleistet wird. Er steht selbststรคndigen Landwirten, Halb- und Teilpรคchtern sowie deren mitarbeitenden Familienangehรถrigen zu, die in der jeweiligen Verwaltung der Vorsorgebeitrรคge und -Leistungen des staatlichen Vorsorgeinstituts INPS eingetragen sind und in Viehzuchtbetrieben arbeiten, die gemรครŸ den von der Autonomen Provinzen festgelegten Kriterien als besonders benachteiligt gelten.

Der Beitrag wird gewรคhrt, sofern nachgewiesen wird, dass im betreffenden Jahr Eigenbeitrรคge in einen durch das G.v.D. Nr. 252/2005 und seine spรคteren ร„nderungen geregelten Zusatzrentenfonds geleistet wurden.

Dienstanbieter
Agentur fรผr soziale und wirtschaftliche Entwicklung - ASWE

Zielgruppe

Anspruch auf Zuschuss haben:

  • Bauern/Bรคuerinnen
  • Halbpรคchter
  • Teilpรคchter
  • mithelfende Familienangehรถrige

Diejenigen, die bei der entsprechenden Verwaltung der Vorsorgebeitrรคge und -leistungen des staatlichen Vorsorgeinstituts INPS eingetragen und in Viehzuchtbetrieben tรคtig sind, die sich gemรครŸ den von der jeweiligen Autonomen Provinz festgelegten Kriterien in einer besonders ungรผnstigen Lage befinden.

Was Sie tun sollten

Der Beitrag wird bei telematischer Einreichung des Ansuchens รผber die Patronaten des Landes gewรคhrtย ย oder in selbstรคndiger Art mittels dem Online-Dienst myCivis.

Was Sie tun mรผssen

  • Einzahlung von mindestens 500 โ‚ฌ in einen Zusatzrentenfonds im Bezugsjahr, der durch G.v.D. Nr. 252/2005 geregelt wird
  • Arbeit in einem Unternehmen, das mindestens 50 Erschwernispunkte hat
  • Besitz von mindestens 1 und hรถchstens 40 GroรŸvieheinheiten
  • Besitz von hรถchstens 3 ha Obst- oder Weinbauflรคche
  • Das auรŸerlandwirtschaftliche Bruttoeinkommen des Betriebsinhabers und gegebenenfalls der mitarbeitenden Familienangehรถrigen darf 22.000 โ‚ฌ nicht รผberschreiten. Vom gesamten Bruttoeinkommen ausgenommen sind das landwirtschaftliche Ertrags- und Katastereinkommen im Rahmen der landwirtschaftlichen Tรคtigkeit, das Einkommen aus der Sozialversicherung fรผr selbststรคndige Landwirte sowie das Einkommen aus Tรคtigkeiten gemรครŸ Artikel 2135 des Zivilgesetzbuches.

Was Sie erhalten

Der Beitrag belรคuft sich auf 500 Euro pro Jahr, sofern eine Eintragung bei der Verwaltung der Einheitsbetrรคge in der Landwirtschaft (ex-Scau) fรผr das ganze Jahr vorliegt. Falls die Eintragung unter einem Jahr ist, fรคllt auch der Beitrag niedriger aus (Beispiel: Eintragung von 2 Monaten = Beitrag von 83,33 Euro, sprich 2/12 von 500 Euro).

Zeiten und Fristen

Das Ansuchen muss bis spรคtestens 31. Oktober des Jahres gestellt werden, das auf die Beitragszahlung in den Zusatzrentenfonds folgt.

Kosten und Voraussetzungen

Eine Stempelmarke zu 16,00 โ‚ฌ, die auf dem Ansuchen im Papierformat anzubringen ist.

Auszahlungsbedingungen

Der Beitrag zugunsten der Zusatzvorsorge wird von der ASWE รผber die Pensplan Centrum AG direkt an den Zusatzrentenfonds รผberwiesen, in dem die betroffene Person eingeschrieben ist.

Zugriff zur Dienstleistung

Der Beitrag wird in selbstรคndiger Art gewรคhrt mittels dem Online-Dienst myCivis.

Der Beitrag wird bei telematischer Einreichung des Ansuchens รผber die Patronaten des Landes gewรคhrt.

Patronate und CAAF (Provinz Bozen)

Seite aktualisiert am 13/03/2025, 14:29

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