Unterstützung der Beitragszahlung der Bäuerinnen/Bauern sowie der Halb- und Teilpächterinnen/Halb- und Teilpächter (Autonome Provinz Bozen)

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Unterstützung der Beitragszahlung der Bäuerinnen/Bauern sowie der Halb- und Teilpächterinnen/Halb- und Teilpächter (Autonome Provinz Bozen)

Beschreibung

Dienstanbieter
Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung - ASWE

Zielgruppe

Anspruch auf Zuschuss haben:

  • Bauern/Bäuerinnen
  • Halbpächter
  • Teilpächter
  • mithelfende Familienangehörige

Diejenigen, die bei der entsprechenden Verwaltung der Vorsorgebeiträge und -leistungen des staatlichen Vorsorgeinstituts INPS eingetragen und in Viehzuchtbetrieben tätig sind, die sich gemäß den von der jeweiligen Autonomen Provinz festgelegten Kriterien in einer besonders ungünstigen Lage befinden.

Was Sie tun sollten

Der Beitrag wird bei telematischer Einreichung des Ansuchens über die Patronaten des Landes, oder in selbständiger Art gewährt mittels dem Online-Dienst myCivis.

Was Sie tun müssen

  • Einzahlung von mindestens 500 € in einen Zusatzrentenfonds im Bezugsjahr, der durch G.v.D. Nr. 252/2005 (geschlossene Rentenfonds, offene Rentenfonds oder individuelle Rentenpläne) geregelt wird
  • Arbeit in einem Unternehmen, das mindestens 50 Erschwernispunkte hat
  • Besitz von mindestens 1 und höchstens 40 Großvieheinheiten
  • Besitz von höchstens 3 ha Obst- oder Weinbaufläche

Was Sie erhalten

Der Beitrag beläuft sich auf 500 Euro pro Jahr, sofern eine Eintragung bei der Verwaltung der Einheitsbeträge in der Landwirtschaft (ex-Scau) für das ganze Jahr vorliegt. Falls die Eintragung unter einem Jahr ist, fällt auch der Beitrag niedriger aus. (Beispiel: Eintragung von 2 Monaten = Beitrag von 83,33 Euro, sprich 2/12 von 500 Euro).

Zeiten und Fristen

Das Ansuchen muss bis spätestens 31. Oktober des Jahres gestellt werden, das auf die Beitragszahlung folgt.

Auszahlungsbedingungen

Der Beitrag zugunsten der Zusatzvorsorge wird von der ASWE über die Pensplan Centrum AG direkt an den Zusatzrentenfonds überwiesen, in dem die betroffene Person eingeschrieben ist.

Hinweis: sollte aus den Kontrollen der ASWE hervorgehen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen oder verbindliche Informationen nicht angegeben wurden, wird die ASWE neben der Erhebung eventueller Strafgebühren die ausgezahlten Beiträge widerrufen und die gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsstrafen anwenden.

Zugriff zur Dienstleistung

Der Beitrag wird in selbständiger Art gewährt mittels dem Online-Dienst myCivis.

Der Beitrag wird bei telematischer Einreichung des Ansuchens über die Patronaten des Landes.

Seite aktualisiert am 02/08/2024, 12:48

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