Beschreibung
Die „Anweisungen zur Überwachung der Transparenz“, die von der Aufsichtsbehörde der Rentenfonds (COVIP) erlassen wurden, sehen vor, dass Zusatzrentenfonds ihren Mitgliedern einen geschützten Bereich zur Verfügung stellen, in dem sie Informationen zu ihrer privaten Altersvorsorge einsehen und ihre individuellen Rechte ausüben können (z. B. eine Leistung anfordern, persönliche Daten ändern, die Entscheidung der Investitionslinie überdenken usw.).
Dienstanbieter
Pensplan Centrum AG
Zielgruppe
Die Pensplan Centrum AG stellt den Mitgliedern der Partnerzusatzrentenfonds einen geschützten Bereich zur Verfügung, der über die Website jedes Rentenfonds zugänglich ist. Dort können die Mitglieder Informationen zu ihrer persönlichen Rentenposition einsehen, Anträge stellen (z. B. um Leistungen ansuchen) und die Kopien der wichtigsten Dokumente finden, die ihr Verhältnis zum Zusatzrentenfonds beschreiben (z. B. Jahresberichte, Steuerdokumente usw.).
Auch die Arbeitgeber und ihre Arbeitsrechtsberater erhalten Zugangsdaten für die Online-Dienste des Zusatzrentenfonds. So wird ihnen die Beitragszahlung und die Überprüfung der Beitragssituation der im Zusatzrentenfonds eingeschriebenen Mitarbeiter erleichtert.
Was Sie tun müssen
Die Zugangsdaten wurden in der Einschreibungsphase mitgeteilt. Der Zugriff kann auch über SPID erfolgen, sofern dies im Mitgliederbereich des Zusatzrentenfonds vorgesehen ist.
Was Sie erhalten
Über die Online-Dienste kann das Mitglied:
- um die Auszahlung von Leistungen ansuchen
- die Investitionslinie prüfen und ändern
- Beschwerde einreichen
- die persönlichen Daten ändern
- personalisierte Simulationen zur Rentenleistung durchführen
- auf die Daten der individuellen Position zugreifen
- die Beitragssituation und die einzelnen Kontobewegungen prüfen
- auf aktuelle Informationen für Mitglieder in Bezug auf den Zusatzrentenfonds/die Gründungsgesellschaft, die Gesetzgebung usw. zugreifen.
- die Dokumentation zur persönlichen Rentenposition lesen und herunterladen
Über die Online-Dienste können die Arbeitgeber und Arbeitsrechtsberater:
- ihre eigenen Daten prüfen und ändern
- die Beitragssituation prüfen
- die Aufstellungen versenden
- die Liste der Mitarbeiter prüfen und Änderungen mitteilen
- die Beitrittsformulare der eingeschriebenen Mitarbeiter ausdrucken