Beschreibung
Der Zuschuss ist ein Beitrag fรผr diejenigen, die freiwillige Rentenbeitrรคge einzahlen (Pflichtbeitrรคge bei Selbststรคndigen oder Freiberufler/innen) oder in einem Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind, um Zeitrรคume fรผr die Betreuung von pflegebedรผrftigen Familienmitglieder zuhause rentenmรครig abzudecken.
Der Zuschuss steht auch im Falle von Teilzeitarbeit zu.
Dienstanbieter
Agenzia provinciale per l'assistenza e la previdenza integrativa โ APAPI
Zielgruppe
Ansuchen kรถnnen:
- Selbststรคndige
- Freiberufler/innen
- Arbeitnehmer/innen im unbezahlten Wartestand ohne Vorsorgeabsicherung
- Teilzeitangestellte (bei mindestens 70% einer Vollzeiteinstellung)
- Haushaltsangestellte
Diejenigen, die freiwillige Beitrรคge (oder Pflichtbeitrรคge bei Selbststรคndigen oder Freiberufler/innen) die eigene Pensionskasse eingezahlt haben und/oder in einem Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind, der vom G.v.D. Nr. 252/2005 (geschlossene Rentenfonds, offene Rentenfonds und individuelle Rentenplรคne) geregelt wird.
Hinweis:ย Empfรคnger einer direkten Rente (Rentenbezรผge aufgrund eingezahlter und figurativer Beitrรคge oder aufgrund der Einschreibung bei Vorsorgeformen mit Ausnahme der Zusatzrentenformen gemรคร GvD Nr. 252/2005) und Personen mit den Voraussetzungen fรผr den Bezug der Dienstalters- oder Altersrente haben keinen Anspruch auf diesen Zuschuss. Die Zeitrรคume, in denen figurative Beitrรคge anerkannt wurden (wie z.B. wรคhrend der Elternzeit auch fรผr andere Kinder, Arbeitslosengeld usw.) sind ausgeschlossen.
Was Sie tun sollten
Was Sie tun mรผssen
Voraussetzungen Antragssteller/in:ย Mindestens 5 Jahre Wohnsitz in der Region Trentino-Sรผdtirol oder 15 Jahre in der Region Trentino/Sรผdtirol (auch unterbrochen), davon mindestens 1 Jahr ununterbrochen vor Einreichung des Ansuchens. Um den Beitrag zur Unterstรผtzung der Zusatzvorsorge zu erhalten, mรผssen die betroffenen Personen seit mindestens sechs Monaten in der Zusatzvorsorge eingeschrieben sein oder รผber einen Mindestbeitrag von 360 Euro im eigenen Zusatzrentenfonds verfรผgen.
Voraussetzungen betreutes Familienmitglied:ย Unter Familienmitglieder versteht man den Ehepartner, den eingetragenen Partner, Verwandte 1., 2, 3. oder 4. Grades, verschwรคgerte Personen 1., 2. oder 3. Grades, die laut meldeamtlicher Bescheinigung in eheรคhnlicher Beziehung lebende Person oder Verwandte 1., 2, oder 3. Grades der in eheรคhnlicher Beziehung lebenden Person. Die betreute Person muss das Begleitgeld oder eine gleichwertige Leistung beziehen oder, im Falle von Kindern unter 5 Jahren auch eine andere Leistung wegen Zivilinvaliditรคt.
Was Sie erhalten
Sollte die Person, die die Pflege der Familienangehรถrigen รผbernimmt, nicht arbeiten oder im unbezahltenWartestand ohne Vorsorgeabdeckung sein, steht ein Zuschuss zur Unterstรผtzung der freiwilligenBeitragszahlung in der gleichen Hรถhe von maximal 4.000 Euro auf Jahresbasis zu. Der maximale Betrag von4.000 Euro auf Jahresbasis steht auch fรผr die Unterstรผtzung der Zusatzrente zu.
Sollte die Person, die die Pflege der Angehรถrigen รผbernimmt, in Teilzeit arbeiten, belaufen sich dieobengenannten Hรถchstbetrรคge auf 2.000 Euro auf Jahresbasis.Selbststรคndigen und Freiberufler/innen, die die Pflege der Familienangehรถrigen รผbernehmen, stehtein Zuschuss zur Unterstรผtzung der Pflichtbeitrรคge in derselben Hรถhe zu, der maximal 4.000 Euro aufJahresbasis betrรคgt. Der maximale Betrag von 4.000 Euro auf Jahresbasis steht auch fรผr die Unterstรผtzungder Zusatzrente zu.Den Haushaltsangestellten, die die Pflege der Familienangehรถrigen รผbernehmen, steht nur ein Zuschuss fรผrdie Unterstรผtzung der Zusatzrente in Hรถhe von 4.000 Euro auf Jahresbasis zu.
Der Zuschuss wird im Ausmaร von hรถchstens 9.000 Euro entrichtet, wenn pflegebedรผrftige Kinderim Alter von unter 5 Jahren ausschlieรlich zu Hause betreut werden. Bei einer Einschreibung inErziehungseinrichtungen (Tagesstรคtten, Schulen usw.) kann ein maximaler Zuschuss von 4.000 Euroausgezahlt werden. Der maximale Betrag von 4.000 Euro auf Jahresbasis steht auch fรผr die Unterstรผtzungder Zusatzrente zu.
Der Betrag errechnet sich proportional zu den Wochen/Monaten, die durch die obengenanntenVorsorgebeitrรคgen gedeckt oder ergรคnzt werden und der Pflege der bedรผrftigen Familienangehรถrigengewidmet sind.
Der Beitrag steht รผber den gesamten Zeitraum, in dem die Pflege notwendig und garantiert ist und bis zumErfรผllen der Voraussetzungen fรผr die Alters- oder Dienstaltersrente zu.
- Der Zuschuss ist eine Rรผckerstattung der freiwilligen Beitrรคge, welche die betroffene Person vorher beim INPS/NISF oder einer Vorsorgekasse fรผr Freiberufler/innen eingezahlt hat.
- Der Beitrag zur Unterstรผtzung der Zusatzvorsorge wird von der APAPI direkt an die Zusatzrentenform รผberwiesen, bei der der/die Antragsteller/in eingeschrieben ist. Falls zum Zeitpunkt der Auszahlung die Position bei der Zusatzrentenform wegen Pensionierung oder Gesamtablรถse aufgelรถst wurde, werden die zustehenden Betrรคge direkt an den Betroffenen ausgezahlt.
Der Zuschuss ist nicht an die wirtschaftliche Lage der Familie gebunden.
Zeiten und Fristen
Die Ansuchen mรผssen innerhalb folgender Fristen gestellt werden:
- innerhalb 30. September des Folgejahres, auf welches sich die Einzahlung der freiwilligen Vorsorgebeitrรคge bezieht, bei Personen, die nicht arbeiten;
- innerhalb 31. Dezember des Folgejahres, auf welches sich die Einzahlung der obligatorischen Vorsorgebeitrรคge bezieht, bei Personen, die nicht arbeiten;
- innerhalb sechs Monaten nach dem Endtermin fรผr die Einzahlung freiwilliger Vorsorgebeitrรคge bei Personen, die einer Teilzeitarbeit nachgehen;
- innerhalb 30. September des Folgejahres, auf welches sich die Einzahlung der Beitrรคge in einen Zusatzrentenfonds bezieht.
Kosten und Voraussetzungen
Stempelmarke mit einem Wert von 16,00 Euro, die auf dem Ansuchen anzubringen ist.