Beitrag zur Unterstützung der Pflichtrente und der Zusatzrente zur Abdeckung des Zeitraums für die Pflege bedürftiger Familienangehöriger (Autonome Provinz Trient)

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Beitrag zur Unterstützung der Pflichtrente oder Zusatzrente zur Abdeckung des Zeitraums für die Pflege bedürftiger Familienangehöriger (Autonome Provinz Trient)

Beschreibung

Der Zuschuss ist ein Beitrag für diejenigen, die freiwillige Rentenbeiträge einzahlen (Pflichtbeiträge bei Selbstständigen oder Freiberufler/innen) oder in einem Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind, um Zeiträume für die Betreuung von pflegebedürftigen Familienmitglieder zuhause rentenmäßig abzudecken.

Der Zuschuss steht auch im Falle von Teilzeitarbeit zu.

Dienstanbieter
Agenzia provinciale per l'assistenza e la previdenza integrativa – APAPI

Zielgruppe

Ansuchen können:

  • Selbstständige
  • Freiberufler/innen
  • Arbeitnehmer/innen im unbezahlten Wartestand ohne Vorsorgeabsicherung
  • Teilzeitangestellte (bei mindestens 70% einer Vollzeiteinstellung)
  • Haushaltsangestellte

Diejenigen, die freiwillige Beiträge (oder Pflichtbeiträge bei Selbstständigen oder Freiberufler/innen) die eigene Pensionskasse eingezahlt haben und/oder in einem Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind, der vom G.v.D. Nr. 252/2005 (geschlossene Rentenfonds, offene Rentenfonds und individuelle Rentenpläne) geregelt wird.

Hinweis: Empfänger einer direkten Rente (Rentenbezüge aufgrund eingezahlter und figurativer Beiträge oder aufgrund der Einschreibung bei Vorsorgeformen mit Ausnahme der Zusatzrentenformen gemäß GvD Nr. 252/2005) und Personen mit den Voraussetzungen für den Bezug der Dienstalters- oder Altersrente haben keinen Anspruch auf diesen Zuschuss. Die Zeiträume, in denen figurative Beiträge anerkannt wurden (wie z.B. während der Elternzeit auch für andere Kinder, Arbeitslosengeld usw.) sind ausgeschlossen.

Was Sie tun müssen

Voraussetzungen Antragssteller/in: Mindestens 5 Jahre Wohnsitz in der Region Trentino-Südtirol oder 15 Jahre in der Region Trentino/Südtirol (auch unterbrochen), davon mindestens 1 Jahr ununterbrochen vor Einreichung des Ansuchens. Um den Beitrag zur Unterstützung der Zusatzvorsorge zu erhalten, müssen die betroffenen Personen seit mindestens sechs Monaten in der Zusatzvorsorge eingeschrieben sein oder über einen Mindestbeitrag von 360 Euro im eigenen Zusatzrentenfonds verfügen.

Voraussetzungen betreutes Familienmitglied: Unter Familienmitglieder versteht man den Ehepartner, den eingetragenen Partner, Verwandte 1., 2, 3. oder 4. Grades, verschwägerte Personen 1., 2. oder 3. Grades, die laut meldeamtlicher Bescheinigung in eheähnlicher Beziehung lebende Person oder Verwandte 1., 2, oder 3. Grades der in eheähnlicher Beziehung lebenden Person. Die betreute Person muss das Begleitgeld oder eine gleichwertige Leistung beziehen oder, im Falle von Kindern unter 5 Jahren auch eine andere Leistung wegen Zivilinvalidität.

Was Sie erhalten

Sollte die Person, die die Pflege der Familienangehörigen übernimmt, nicht arbeiten oder im unbezahltenWartestand ohne Vorsorgeabdeckung sein, steht ein Zuschuss zur Unterstützung der freiwilligenBeitragszahlung in der gleichen Höhe von maximal 4.000 Euro auf Jahresbasis zu. Der maximale Betrag von4.000 Euro auf Jahresbasis steht auch für die Unterstützung der Zusatzrente zu.

Sollte die Person, die die Pflege der Angehörigen übernimmt, in Teilzeit arbeiten, belaufen sich dieobengenannten Höchstbeträge auf 2.000 Euro auf Jahresbasis.Selbstständigen und Freiberufler/innen, die die Pflege der Familienangehörigen übernehmen, stehtein Zuschuss zur Unterstützung der Pflichtbeiträge in derselben Höhe zu, der maximal 4.000 Euro aufJahresbasis beträgt. Der maximale Betrag von 4.000 Euro auf Jahresbasis steht auch für die Unterstützungder Zusatzrente zu.Den Haushaltsangestellten, die die Pflege der Familienangehörigen übernehmen, steht nur ein Zuschuss fürdie Unterstützung der Zusatzrente in Höhe von 4.000 Euro auf Jahresbasis zu.

Der Zuschuss wird im Ausmaß von höchstens 9.000 Euro entrichtet, wenn pflegebedürftige Kinderim Alter von unter 5 Jahren ausschließlich zu Hause betreut werden. Bei einer Einschreibung inErziehungseinrichtungen (Tagesstätten, Schulen usw.) kann ein maximaler Zuschuss von 4.000 Euroausgezahlt werden. Der maximale Betrag von 4.000 Euro auf Jahresbasis steht auch für die Unterstützungder Zusatzrente zu.

Der Betrag errechnet sich proportional zu den Wochen/Monaten, die durch die obengenanntenVorsorgebeiträgen gedeckt oder ergänzt werden und der Pflege der bedürftigen Familienangehörigengewidmet sind.

Der Beitrag steht über den gesamten Zeitraum, in dem die Pflege notwendig und garantiert ist und bis zumErfüllen der Voraussetzungen für die Alters- oder Dienstaltersrente zu.

  • Der Zuschuss ist eine Rückerstattung der freiwilligen Beiträge, welche die betroffene Person vorher beim INPS/NISF oder einer Vorsorgekasse für Freiberufler/innen eingezahlt hat.
  • Der Beitrag zur Unterstützung der Zusatzvorsorge wird von der APAPI direkt an die Zusatzrentenform überwiesen, bei der der/die Antragsteller/in eingeschrieben ist. Falls zum Zeitpunkt der Auszahlung die Position bei der Zusatzrentenform wegen Pensionierung oder Gesamtablöse aufgelöst wurde, werden die zustehenden Beträge direkt an den Betroffenen ausgezahlt.

Der Zuschuss ist nicht an die wirtschaftliche Lage der Familie gebunden.

Zeiten und Fristen

Die Ansuchen müssen innerhalb folgender Fristen gestellt werden:

  • innerhalb 30. September des Folgejahres, auf welches sich die Einzahlung der freiwilligen Vorsorgebeiträge bezieht, bei Personen, die nicht arbeiten;
  • innerhalb 31. Dezember des Folgejahres, auf welches sich die Einzahlung der obligatorischen Vorsorgebeiträge bezieht, bei Personen, die nicht arbeiten;
  • innerhalb sechs Monaten nach dem Endtermin für die Einzahlung freiwilliger Vorsorgebeiträge bei Personen, die einer Teilzeitarbeit nachgehen;
  • innerhalb 30. September des Folgejahres, auf welches sich die Einzahlung der Beiträge in einen Zusatzrentenfonds bezieht.

Kosten und Voraussetzungen

Marca da bollo del valore di 16,00 € da apporre sulla stampa della domanda.

Zugriff zur Dienstleistung

Das Ansuchen kann:

  • bei der Agenzia provinciale per l’assistenza e previdenza integrativa – APAPI
  • bei den Informationsbüros der Provinz vor Ort
  • bei den Patronaten eingereicht werden

Agenzia provinciale per l'assistenza e la previdenza integrativa – APAPI

agenzia.prev@provincia.tn.it

apapi@pec.provincia.tn.it

Via Zambra, 42 - Top Center - Torre B - 38121 Trento

0461 493234

http://www.apapi.provincia.tn.it

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Seite aktualisiert am 02/08/2024, 13:56

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