Beschreibung
Es handelt sich um einen Beitrag fรผr Personen, die Pflicht- und/oder freiwillige Beitrรคge an die INPS, andere Rentenkassen und/oder Zusatzrentenfonds zahlen. Dies betrifft Zeitrรคume, die der hรคuslichen Pflege und Betreuung von nicht selbststรคndigen Familienangehรถrigen und/oder Verschwรคgerten bis zum 4. bzw. 3. Verwandtschaftsgrad gewidmet sind, sofern diese eine Begleit- oder gleichwertige Unterstรผtzungsleistung beziehen.
Dienstanbieter
Agenzia provinciale per l'assistenza e la previdenza integrativa โ APAPI
Zielgruppe
Ansuchen kรถnnen:
- Alle Personen, die nicht in eine Pflichtrentenkasse eingezahlt haben und berechtigt sind, freiwillige Beitrรคge an die INPS oder eine berufsstรคndische Rentenkasse fรผr Freiberufler zu leisten
- Arbeitnehmer im รถffentlichen und privaten Sektor fรผr Zeiten unbezahlten Sonderurlaubs ohne Bezรผge und ohne Pflichtrentenabdeckung
- Selbststรคndige
- Freiberufler
- Personen mit einem Teilzeitarbeitsvertrag, deren Arbeitszeit bis zu 70 % der regulรคren Vollzeitarbeitszeit betrรคgt
- Haushaltshilfen
Der Beitrag steht auรerdem Personen zu, die bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt haben, der im Album der COVIP (Aufsichtsbehรถrde der Rentenfonds gemรคร Gesetzesdekret Nr. 252/2005) eingetragen ist.
Was Sie tun sollten
Was Sie tun mรผssen
Voraussetzungen Antragssteller/in:ย
- Mindestens 5 Jahre Wohnsitz in der Region Trentino-Sรผdtirol oder 15 Jahre in der Region Trentino/Sรผdtirol (auch unterbrochen), davon mindestens 1 Jahr ununterbrochen vor Einreichung des Ansuchens.
- Kein Bezug einer eigenen Rente (d. h. keine Rentenleistung, die aufgrund eigener Beitragszahlungen โ auch fiktiver โ oder aufgrund irgendeiner Art von Mitgliedschaft in der Vorsorge gewรคhrt wird, mit Ausnahme der Zusatzrente gemรคร G.v.D. Nr. 252/2005).
- Das Mindestalter fรผr den Anspruch auf eine Alters- oder vorzeitige Rente noch nicht erreicht haben.
- Fรผr den Beitrag zur Unterstรผtzung der Zusatzrente muss die betreffende Person auf ihre Position im Rentenfonds Eigenbeitrรคge in Hรถhe von mindestens 500,00 โฌ geleistet haben.
Voraussetzungen betreutes Familienmitglied:ย Unter Familienmitglieder versteht man den Ehepartner, den eingetragenen Partner, Verwandte 1., 2, 3. oder 4. Grades, verschwรคgerte Personen 1., 2. oder 3. Grades, die laut meldeamtlicher Bescheinigung in eheรคhnlicher Beziehung lebende Person oder Verwandte 1., 2, oder 3. Grades der in eheรคhnlicher Beziehung lebenden Person. Die betreute Person muss das Begleitgeld oder eine gleichwertige Leistung beziehen oder, im Falle von Kindern unter 5 Jahren auch eine andere Leistung wegen Zivilinvaliditรคt.
Was Sie erhalten
Der Beitrag zur Unterstรผtzung der Pflichtrente und der Zusatzrente fรผr Zeitrรคume, die der Pflege nicht selbststรคndiger Familienangehรถriger gewidmet sind, wird gewรคhrt:
- bis zu 4.000,00 โฌ pro Jahr zur Unterstรผtzung freiwilliger Beitrรคge an die INPS oder eine andere Rentenkasse. Der Beitrag kann auf bis zu 9.000,00 โฌ erhรถht werden, wenn die Pflege einem Kind oder einem vollzeitlich anvertrauten Minderjรคhrigen unter fรผnf Jahren gilt, der/die mit dem Antragsteller zusammenlebt und im Melderegister eingetragen ist, sofern keine Anmeldung in einer Bildungseinrichtung oder einem Tageszentrum fรผr Menschen mit Behinderung vorliegt.
- bis zu 4.000,00 โฌ pro Jahr zur Unterstรผtzung der verpflichtenden Beitrรคge fรผr Selbststรคndige oder Freiberufler.
- bis zu 4.000,00 โฌ pro Jahr zur Unterstรผtzung der Zusatzrentenversicherung.
Der Beitrag wird anteilig zur Anzahl der Wochen/Monate berechnet, die der Pflege des nicht selbststรคndigen Familienangehรถrigen gewidmet und durch Sozialversicherungsbeitrรคge abgedeckt sind.
Der Beitrag zur Unterstรผtzung der Zusatzrente oder Pflichtrente wird nur bis zur Hรถhe der tatsรคchlich geleisteten Sozialversicherungsbeitrรคge gewรคhrt.
Fรผr Teilzeitbeschรคftigte wird der Beitrag zur Unterstรผtzung der der Zusatzrente oder Pflichtrente um die Hรคlfte reduziert (maximal 2.000,00 โฌ) und anteilig zur Anzahl der innerhalb des Kalenderjahres ergรคnzten Beitragswochen berechnet. Dabei wird die Ergรคnzung der Pflichtbeitrรคge durch die Rentenkasse bis zu 100 % der fรผr Vollzeit vorgesehenen Beitrรคge berรผcksichtigt.
Es kann nur ein Beitrag fรผr die Pflege derselben Person und im selben Zeitraum gewรคhrt werden, auch wenn Antrรคge von verschiedenen Personen gestellt werden.
Beitrรคge zur Unterstรผtzung der Zusatzrente kรถnnen auch fรผr Zeitrรคume mit fiktiven Beitrรคgen gewรคhrt werden, auรer fรผr Zeiten der Arbeitslosigkeit. Sie sind mit den Leistungen und Freistellungen gemรคร Gesetzesdekret Nr. 151 vom 26. Mรคrz 2001 kumulierbar.
Die Leistung ist nicht an die wirtschaftliche Lage des Haushalts gebunden.
Zeiten und Fristen
Die Ansuchen mรผssen innerhalb folgender Fristen gestellt werden:
- Bis zum 31. Dezember fรผr diejenigen, die den Beitrag zur Unterstรผtzung der Zusatzrente beantragen
- Bis zum 31. Dezember des Folgejahres, auf welches sich die Einzahlung der obligatorischen /freiwilligen Vorsorgebeitrรคge bezieht.
Zugriff zur Dienstleistung
Das Ansuchen kann eingereicht werden:
- bei der Agenzia provinciale per lโassistenza e previdenza integrativa โ APAPI
- bei den mit Patronaten, die mit APAPI verbunden sind.
Agenzia provinciale per l'assistenza e la previdenza integrativa โ APAPI
Pensplan Infopoint in der Nรคhe finden