Beitrag zur Unterstรผtzung der Pflichtrente und der Zusatzrente zur Abdeckung des Zeitraums fรผr die Pflege bedรผrftiger Familienangehรถriger (Autonome Provinz Bozen)

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Beitrag zur Unterstรผtzung der Pflicht- und Zusatzrente zur Abdeckung des Zeitraums fรผr die Pflege bedรผrftiger Familienangehรถriger (Autonome Provinz Bozen)

Beschreibung

Es handelt sich um einen Beitrag zur Unterstรผtzung der Pflicht- und Zusatzrente fรผr Zeitrรคume, die der hรคuslichen Pflege von Familienangehรถrigen oder vollzeitlich anvertrauten Minderjรคhrigen gewidmet sind, die schwer pflegebedรผrftig sind. Das betrifft Personen, die in die Pflegestufen 2, 3 oder 4 der Provinz eingestuft wurden oder โ€“ im Fall von Kindern bis zu fรผnf Jahren โ€“ einen Invaliditรคtsgrad von mindestens 74 % aufweisen, sowie blinde oder gehรถrlose Personen.

Der Beitrag ist nicht an die wirtschaftliche Lage des Haushalts gebunden und kann mit der Betreuung der pflegebedรผrftigen Person in Bildungseinrichtungen oder Tageszentren fรผr Menschen mit Behinderungen kombiniert werden.

Dienstanbieter
Agentur fรผr soziale und wirtschaftliche Entwicklung - ASWE

Zielgruppe

Der Beitrag steht denjenigen zu, die freiwillige Beitrรคge in ihre Rentenkasse eingezahlt haben, und zwar als:

  • Arbeitnehmer im privaten Sektor mit einem Teilzeitvertrag von bis zu 70 %
  • Arbeitnehmer im privaten Sektor in unbezahltem Sonderurlaub ohne Rentenabdeckung
  • Personen, die in die separate Verwaltung der INPS eingetragen sind
  • Personen, die keiner Erwerbstรคtigkeit nachgehen und nicht in eine Pflichtrentenkasse eingezahlt haben (z. B. Hausfrauen und Studenten).

Der Beitrag steht auรŸerdem Personen zu, die Pflichtbeitrรคge in ihre Rentenkasse eingezahlt haben, und zwar als:

  • Selbststรคndige oder Freiberufler.

Der Beitrag steht auรŸerdem Personen zu, die bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt haben, der im Album der COVIP (Aufsichtsbehรถrde Rentenfonds gemรครŸ G.v.D. Nr. 252/2005) eingetragen ist.

Was Sie tun sollten

Der Antrag kann bei allen Patronaten des Landes oder bei der Agentur fรผr soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Autonomen Provinz โ€“ ASWE โ€“ eingereicht werden.

Was Sie tun mรผssen

  • Wohnsitz in der Provinz Bozen zum Zeitpunkt der Antragstellung;
  • Mindestens fรผnf Jahre Wohnsitz in der Region Trentino โ€“ Sรผdtirol oder alternativ ein frรผherer Wohnsitz von 15 Jahren, von denen mindestens eines unmittelbar vor der Antragstellung liegt.
  • Der Beitrag wird gewรคhrt fรผr die Betreuung des Ehepartners, der Person, mit der eine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht, von Verwandten bis zum vierten Grad und Verschwรคgerten bis zum dritten Grad, des gegebenenfalls im Melderegister des Antragstellers eingetragenen Lebenspartners sowie dessen Verwandten bis zum dritten Grad und von Minderjรคhrigen in Vollzeitpflege. Die betreute Person muss in die Pflegestufe 2, 3 oder 4 der Nicht-Selbststรคndigkeit eingestuft sein oder โ€“ im Fall eines Kindes unter fรผnf Jahren โ€“ eine zivile Invaliditรคt von 74 % haben bzw. blind oder gehรถrlos sein.

    Der Antragsteller muss eine der folgenden Tรคtigkeiten ausgeรผbt haben:

    • Personen ohne Erwerbstรคtigkeit, die nicht in eine Pflichtrentenkasse eingezahlt haben (z. B. Hausfrauen, Studenten)
    • Arbeitnehmer in unbezahltem Sonderurlaub
    • Arbeitnehmer mit einem Teilzeitvertrag von bis zu 70 %
    • Selbststรคndige: selbststรคndige Landwirte, Hรคndler, Handwerker
    • Personen, die in die separate Verwaltung der INPS eingetragen sind
    • Freiberufler, die in eine eigene berufsstรคndische Rentenkasse einzahlen
    • Arbeitnehmer mit einem Vertrag als Haushaltshilfe
    • Arbeitnehmer mit einem Teilzeitvertrag von mehr als 70 % oder in Vollzeit, die nur fiktive Beitrรคge erhalten (mit Ausnahme von fiktiven Beitrรคgen aufgrund von Arbeitslosigkeit)
    • Handwerker oder Hรคndler mit doppelter Rentenabdeckung, jedoch nur, wenn diese aus der gleichzeitigen tatsรคchlichen Ausรผbung einer selbststรคndigen Tรคtigkeit innerhalb des eigenen Unternehmens resultiert, in dem die Person gleichzeitig Geschรคftsfรผhrer und aktiver selbststรคndiger Gesellschafter (Handwerker oder Hรคndler) ist.

    Fรผr den Beitrag zur Unterstรผtzung der Zusatzrente muss die betreffende Person auf ihre individuelle Position im Zusatzrentenfonds Eigenbeitrรคge in Hรถhe von mindestens 500,00 โ‚ฌ geleistet haben.

Was Sie erhalten

Jรคhrliche Maximalbetrรคge, die je nach ausgeรผbter Tรคtigkeit der antragstellenden Person gewรคhrt werden:

  • Rรผckerstattung von freiwilligen oder obligatorischen Beitrรคgen, die an die eigene Rentenkasse von Hausfrauen und Angestellten im unbezahlten Urlaub, Selbststรคndigen und Freiberuflern gezahlt wurden: โ‚ฌ 4.000,00
  • Rรผckerstattung von freiwilligen oder obligatorischen Beitrรคgen, die an die eigene Rentenkasse fรผr die Betreuung von Kindern oder Pflegekindern unter 5 Jahren mit einer Invaliditรคt von 74% oder mehr gezahlt wurden, beantragt von Hausfrauen, Angestellten im unbezahlten Urlaub, Selbststรคndigen und Freiberuflern: โ‚ฌ 9.000,00
  • Beitrag fรผr den Zusatzrentenfonds fรผr alle Kategorien (mit Ausnahme der Teilzeitangestellten bis zu 70 %): โ‚ฌ 4.000,00
  • Beitrag fรผr den Zusatzrentenfonds fรผr Teilzeitangestellte bis zu 70 %: โ‚ฌ 2.000,00

Wenn der regionale Beitrag fรผr beide Pensionsarten fรผr denselben Zeitraum beantragt wird, darf der gewรคhrte Beitrag den maximal festgelegten Jahresbetrag fรผr diesen Beitrag nicht รผberschreiten. Der Beitrag wird fรผr den gesamten Zeitraum gewรคhrt, in dem die Unterstรผtzung notwendig ist, und bis die Mindestanforderungen fรผr den Erhalt einer Alters- oder Dienstaltersrente erfรผllt sind.

Zeiten und Fristen

Der Antrag muss bis zum 31. Oktober des Folgejahres der Beitragszahlung eingereicht werden.

Kosten und Voraussetzungen

Eine Stempelmarke zu 16,00 โ‚ฌ, die auf dem Ansuchen im Papierformat anzubringen ist.

Auszahlungsbedingungen

Der Beitrag zur Unterstรผtzung der Zusatzrente wird im Falle der Zahlung freiwilliger Beitrรคge oder, im Falle der Zahlung obligatorischer Beitrรคge, nachtrรคglich als Rรผckerstattung gewรคhrt, nachdem die Beitrรคge von den betroffenen Personen beim INPS oder einer der Rentenkassen der Freiberufler eingezahlt wurden.

Der Beitrag zur Unterstรผtzung der Zusatzrente wird von ASWE รผber die Pensplan Centrum AG direkt an den Zusatzrentenfonds gezahlt, in dem der Antragsteller eingeschrieben ist, ohne dass dieser selbst eine Zahlung leisten muss โ€“ vorausgesetzt, die Mindestbeitragszahlung von 500 โ‚ฌ wurde erfรผllt.

Zugriff zur Dienstleistung

Der Beitrag wird in selbstรคndiger Art gewรคhrt mittels dem Online-Dienst myCivis.

Der Beitrag wird bei telematischer Einreichung des Ansuchens รผber die Patronaten des Landes gewรคhrt.

Patronate und CAAF (Provinz Bozen)

Seite aktualisiert am 13/03/2025, 14:22

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