Beitrag zur Einschreibung von Neugeborenen in die Zusatzvorsorge

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Der Beitrag der Autonomen Region Trentino โ€“ Sรผdtirol zur Einschreibung von Neugeborenen in die Zusatzvorsorge

Beschreibung

Beitrag fรผr Neugeborene, der auf die Einschreibung des Kindes in eine Zusatzvorsorgeform abzielt

Anlรคsslich der Geburt jedes Kindes (im Folgenden auch โ€žMinderjรคhrige/rโ€œ genannt) gewรคhrt die Region Trentino โ€“ Sรผdtirol (im Folgenden auch โ€žRegionโ€œ genannt) einen Beitrag, der auf die Einschreibung des Kindes in einer Zusatzvorsorgeform gemรครŸ G.v.D. Nr. 252 vom 5. Dezember 2005 โ€žRegelung der Zusatzrentenformenโ€œ in geltender Fassung sowie auf die Unterstรผtzung der entsprechenden Beitrรคge abzielt. Der Beitrag ist auch fรผr adoptierte oder anvertraute Kinder ab dem Datum der Adoption oder der familiรคren Anvertrauung gedacht. Der Beitrag wird bis zum fรผnften Lebensjahr bzw. bis zu fรผnf Jahre nach dem Datum der Adoption oder der familiรคren Anvertrauung gezahlt, jedoch nicht รผber das 18. Lebensjahr hinaus.

Der Beitrag ist nicht an die wirtschaftliche Situation des Haushalts gebunden.

Dienstanbieter
Autonome Region Trentino-Sรผdtirol

Zielgruppe

Der Beitrag ist fรผr Kinder gedacht, die ab dem 1. Januar 2025 geboren, adoptiert oder in Pflege genommen wurden und bestimmte Voraussetzungen erfรผllen.

รœbergangsweise (wobei die zuvor genannten Voraussetzungen bestehen bleiben) wird der Beitrag auch fรผr Kinder gewรคhrt, die am 1. Januar 2025 bereits das fรผnfte Lebensjahr vollendet oder noch nicht vollendet haben, sowie fรผr Kinder, bei denen seit dem Datum der Adoption oder der familiรคren Anvertrauung noch keine fรผnf Jahre vergangen sind (mit der Folge, dass sich auch fรผr Kinder, die in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 geboren, adoptiert oder anvertraut wurden, die Mรถglichkeit erรถffnet, den Beitrag in Anspruch zu nehmen).
Der Beitrag wird in jedem Fall bis zur Vollendung des fรผnften Lebensjahres bzw. bis zu fรผnf Jahre ab dem Datum der Adoption oder der familiรคren Anvertrauung, jedoch nicht รผber das 18. Lebensjahr hinaus, gewรคhrt.

Was Sie tun sollten

Der Antrag โ€žBeitrag der Autonomen Region Trentino โ€“ Sรผdtirol zur Einschreibung von Neugeborenen in die Zusatzvorsorgeโ€œ kann รผber jeden Pensplan Infopoint oder direkt bei der Pensplan Centrum AG von einer der Personen gestellt werden, die die elterliche Verantwortung fรผr das Kind ausรผben:

  • ein leiblicher Elternteil oder ein Adoptivelternteil
  • eine der betreuungsberechtigten Personen des Kindes
  • der gesetzliche Vormund des Kindes.

Folgendes Formular ist auszufรผllen:

PDF (Version vom 10/11/2025)

und folgende Dokumentation beizulegen:

Fรผr alle Antrรคge:

  • Kopie des Personalausweises der antragstellenden Person
  • Kopie der Steuernummer des Kindes

Bei Adoption oder familiรคrer Anvertrauung (zusรคtzlich bezulegen):

  • Kopie des Beschlusses der Justizbehรถrde, der die Adoption oder familiรคre Anvertrauung bestรคtigt

Bei Antragstellung durch den Vormund (zusรคtzlich bezulegen):

  • Kopie der Ernennung des Vormunds

Am Ende des Antragsformulars befindet sich ein sozioรถkonomischer Fragebogen, dessen Ausfรผllen freiwillig ist und keinen Einfluss auf das Ergebnis des Fรถrderantrags hat. Die Daten werden in aggregierter Form verarbeitet und die gesammelten Informationen werden ausschlieรŸlich zur รœberwachung der sozioรถkonomischen Situation der Antragsteller verwendet, um eine gerechte Verteilung der Ressourcen zu gewรคhrleisten und gegebenenfalls KorrekturmaรŸnahmen zu ergreifen.

Der Antrag und der eventuelle Fragebogen kรถnnen auf eine der folgenden Arten eingereicht werden:

Was Sie tun mรผssen

Der Beitrag fรผr Neugeborene wird unter folgenden Bedingungen und Voraussetzungen gewรคhrt:

  1. Die antragstellende Person muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in einer Gemeinde der Region wohnhaft sein.
  2. Das Kind muss zum Zeitpunkt der Geburt in der Region wohnhaft sein bzw. infolge der Adoption oder familiรคren Anvertrauung den Wohnsitz in der Region erwerben. In den Jahren nach dem ersten Lebensjahr bzw. dem ersten Jahr nach der Adoption / der familiรคren Anvertrauung muss das Kind im Bezugsjahr des Beitrags seinen Wohnsitz in einer Gemeinde der Region haben (diese Voraussetzung gilt als erfรผllt, wenn eine ununterbrochene Wohnsitzdauer von mindestens 10 Monaten besteht).
  3. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Kind bereits in einer Form der Zusatzvorsorge gemรครŸ G.v.D. Nr. 252 vom 5. Dezember 2005 eingeschrieben sein.

Was Sie erhalten

Der Beitrag betrรคgt 300 โ‚ฌ im ersten Lebensjahr bzw. im ersten Jahr nach dem Adoptions- oder Pflegebeschluss und 200 โ‚ฌ jรคhrlich in den folgenden vier Jahren. Fรผr einen Gesamtbetrag von 1.100 โ‚ฌ.

Der Jahresbetrag von 200 โ‚ฌ, der fรผr die Folgejahre nach dem ersten Jahr vorgesehen ist, wird nur ausbezahlt, wenn im betreffenden Jahr ein Betrag von mindestens 100 โ‚ฌ in den Zusatzrentenfonds des Kindes einbezahlt wurde.

Nachfolgend sind daher die jรคhrlichen Bezugszeitrรคume angegeben, in denen die Zusatzzahlung in Hรถhe von 100 โ‚ฌ zu leisten ist:

  • 2. Jahr: zwischen dem 1. und 2. Geburtstag des Kindes
  • 3. Jahr: zwischen dem 2. und 3. Geburtstag des Kindes
  • 4. Jahr: zwischen dem 3. und 4. Geburtstag des Kindes
  • 5. Jahr: zwischen dem 4. und 5. Geburtstag des Kindes

Im Falle einer Adoption oder รœberlassung zur Betreuung:

  • 2. Jahr: zwischen dem 1. und 2. Jahrestag der Adoption oder der รœberlassung zur Betreuung
  • 3. Jahr: zwischen dem 2. und 3. Jahrestag der Adoption oder der รœberlassung zur Betreuung
  • 4. Jahr: zwischen dem 3. und 4. Jahrestag der Adoption oder der รœberlassung zur Betreuung
  • 5. Jahr: zwischen dem 4. und 5. Jahrestag der Adoption oder der รœberlassung zur Betreuung

Bei Antrรคgen, die die รœbergangsphase betreffen, betrรคgt der Beitrag fรผr das erste Jahr oder fรผr das einzige Auszahlungsjahr, unabhรคngig von den Jahren, fรผr die der Beitrag zusteht, 300 โ‚ฌ.

Der fรผr die Folgejahre eventuell zustehende Jahresbetrag betrรคgt 200 โ‚ฌ und wird unter der Bedingung ausbezahlt, dass im betreffenden Jahr auf die Zusatzvorsorgeposition des Kindes mindestens 100 โ‚ฌ einbezahlt wurde.

Genauer gesagt:

  • Fรผr ein Kind, das 2020 geboren/adoptiert/zur Betreuung รผberlassen wurde, steht ein Beitrag von 300 โ‚ฌ zu und nichts weiter;
  • Fรผr ein Kind, das 2021 geboren/adoptiert/zur Betreuung รผberlassen wurde, steht ein Beitrag von 300 โ‚ฌ und ein Beitrag von 200 โ‚ฌ zu;
  • Fรผr ein Kind, das 2022 geboren/adoptiert/zur Betreuung รผberlassen wurde, steht ein Beitrag von 300 โ‚ฌ und zwei Beitrรคge von 200 โ‚ฌ zu.
  • Fรผr ein Kind, das 2023 geboren/adoptiert/zur Betreuung รผberlassen wurde, steht ein Beitrag von 300 โ‚ฌ und drei Beitrรคge von 200 โ‚ฌ zu.
  • Fรผr ein Kind, das 2024 geboren/adoptiert/zur Betreuung รผberlassen wurde, stehen ein Beitrag von 300 โ‚ฌ und vier Beitrรคge von 200 โ‚ฌ zu.

Pensplan Centrum AG wird in jedem Fall der antragstellenden Person die jรคhrliche Frist schriftlich mitteilen.

Zeiten und Fristen

Der Beitrag wird in mehreren Jahresraten gewรคhrt. Der Antrag dafรผr muss nur einmalig eingereicht werden, und zwar innerhalb des zweiten Lebensjahres des Kindes oder innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Adoption oder der familiรคren Anvertrauung.
Alle Antrรคge im Rahmen der รœbergangsregelung, unabhรคngig vom Datum der Geburt, der Adoption oder der familiรคren Anvertrauung des Kindes, mรผssen bis spรคtestens 31. Dezember 2027 eingereicht werden.

2025
Jan.
รœbergangsphase

รœbergangsweise (wobei die Voraussetzungen bestehen bleiben) wird der Beitrag auch fรผr Kinder gewรคhrt, die am 1. Januar 2025 bereits das fรผnfte Lebensjahr vollendet oder noch nicht vollendet haben, sowie fรผr Kinder, bei denen seit dem Datum der Adoption oder der familiรคren Anvertrauung noch keine fรผnf Jahre vergangen sind (mit der Folge, dass sich auch fรผr Kinder, die in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 geboren, adoptiert oder anvertraut wurden, die Mรถglichkeit erรถffnet, den Beitrag in Anspruch zu nehmen). Der Beitrag wird in jedem Fall bis zur Vollendung des fรผnften Lebensjahres bzw. bis zu fรผnf Jahre ab dem Datum der Adoption oder der Anvertrauung, jedoch nicht รผber das 18. Lebensjahr hinaus, gewรคhrt. In diesem Fall betrรคgt der Beitrag fรผr das erste Jahr oder fรผr das einzige Auszahlungsjahr, unabhรคngig von den Jahren, fรผr die der Beitrag zusteht, 300,00 โ‚ฌ. Der fรผr die Folgejahre eventuell zustehende Jahresbetrag betrรคgt 200,00 โ‚ฌ und wird unter der Bedingung ausbezahlt, dass im betreffenden Jahr auf die Zusatzvorsorgeposition des Kindes mindestens 100,00 โ‚ฌ einbezahlt wurde. Fรผr die รœbergangsphase gelten, soweit vereinbar, dieselben Bestimmungen wie fรผr den Beitrag zugunsten der ab dem 1. Januar 2025 geborenen, adoptierten oder anvertrauten Kindern, vorbehaltlich der Frist fรผr die Einreichung des Antrags.

2027
Dez.
Fristen รœbergangsphase

Alle Antrรคge im Rahmen der รœbergangsregelung, unabhรคngig vom Datum der Geburt, der Adoption oder der familiรคren Anvertrauung Kindes, mรผssen bis spรคtestens 31. Dezember 2027 eingereicht werden.

Kosten und Voraussetzungen

Stempelmarke in Hรถhe von 16,00 โ‚ฌ, die auf dem Ansuchen anzubringen ist.

Auszahlungsbedingungen

Der Beitrag wird von der Pensplan Centrum AG direkt auf die individuelle Position im Zusatzrentenfonds รผberwiesen, in dem das Kind eingeschrieben ist.

Zugriff zur Dienstleistung

Der Antrag (PDF-Formular in Was Sie tun sollten) kann bei jedem Pensplan Infopoint in der Autonomen Region Trentino โ€“ Sรผdtirol oder direkt bei der Pensplan Centrum AG รผber folgende Kanรคle eingereicht werden:

Bereich Regionale UnterstรผtzungsmaรŸnahmen

Seite aktualisiert am 12/11/2025, 08:53

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