Beschreibung
Beitrag für Neugeborene, der auf die Einschreibung des Kindes in eine Zusatzvorsorgeform abzielt
Anlässlich der Geburt jedes Kindes (im Folgenden auch „Minderjährige/r“ genannt) gewährt die Region Trentino – Südtirol (im Folgenden auch „Region“ genannt) einen Beitrag, der auf die Einschreibung des Kindes in einer Zusatzvorsorgeform gemäß G.v.D. Nr. 252 vom 5. Dezember 2005 „Regelung der Zusatzrentenformen“ in geltender Fassung sowie auf die Unterstützung der entsprechenden Beiträge abzielt. Der Beitrag ist auch für adoptierte oder anvertraute Kinder ab dem Datum der Adoption oder der familiären Anvertrauung gedacht. Der Beitrag wird bis zum fünften Lebensjahr bzw. bis zu fünf Jahre nach dem Datum der Adoption oder der familiären Anvertrauung gezahlt, jedoch nicht über das 18. Lebensjahr hinaus.
Der Beitrag ist nicht an die wirtschaftliche Situation des Haushalts gebunden.