Beitrag zum Aufbau einer Zusatzrente für Hausfrauen (Autonome Provinz Trient)

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Beitrag für Hausfrauen, welche in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind (Autonome Provinz Trient)

Beschreibung

Es handelt sich um einen Beitrag zur Unterstützung der freiwilligen Beitragszahlungen von Haushaltsführenden an einen Zusatzrentenfonds.

Dienstanbieter
Agenzia provinciale per l'assistenza e la previdenza integrativa – APAPI

Zielgruppe

Der Betrag steht der im Haushalt tätigen Person zu, die minderjährige Kinder und/oder pflegebedürftige Familienangehörige betreut oder, alternativ dazu, das 55. Lebensjahr zum Zeitpunkt vollendet hat, an dem das Ansuchen eingereicht wurde.

Was Sie tun sollten

Der Antrag kann bei allen Patronaten des Landes oder bei der APAPI eingereicht werden.

Was Sie tun müssen

  • Mindestens 5 Jahre Wohnsitz in der Region Trentino-Südtirol oder 15 Jahre in der Region Trentino-Südtirol, davon mindestens 1 Jahr vor Einreichung des Ansuchens
  • Die wirtschaftliche Lage des Haushalts des Antragstellers darf 30.000 € nicht überschreiten, bezogen auf einen Haushalt mit nur einer Person; bei mehreren Haushaltsmitgliedern gelten die Äquivalenzskalen der Provinz Trient. Die wirtschaftliche Lage wird anhand des EEVE-Berechnungssystems bewertet. Die wirtschaftliche Lage wird auf Grundlage des EEVE-Berechnungssystems bewertet.

Was Sie erhalten

Je nach wirtschaftlicher Lage der Familie der antragstellenden Person wird der Zuschuss im Ausmaß von 30% – 50% des eingezahlten Beitrages bis max. 500 € jährlich ausgezahlt. Der Zuschuss wird in der folgenden Höhe über maximal 10 Jahre gewährt:

  • 50 % des eingezahlten Beitrags, sofern das Vermögen der Familie nicht den Betrag von 16.000 € übersteigt.
  • 40 % des eingezahlten Beitrags, sofern das Vermögen der Familie über 16.000 € und höchstens 22.000 € beträgt.
  • 30 % des eingezahlten Beitrags, sofern das Vermögen der Familie den Betrag von 22.000 € übersteigt.

Zeiten und Fristen

Das Ansuchen kann innerhalb dem 30. September jedes Jahres eingereicht werden.

Auszahlungsbedingungen

Der Zuschuss der Region wird als Rückzahlung der eingezahlten Beiträge ausgezahlt.

Seite aktualisiert am 28/04/2025, 14:22

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