Beitrag zum Aufbau einer Zusatzrente fรผr Hausfrauen (Autonome Provinz Trient)

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Beitrag fรผr Hausfrauen, welche in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind (Autonome Provinz Trient)

Beschreibung

Es handelt sich um einen Beitrag zur Unterstรผtzung der freiwilligen Beitragszahlungen von Haushaltsfรผhrenden an einen Zusatzrentenfonds.

Dienstanbieter
Agenzia provinciale per l'assistenza e la previdenza integrativa โ€“ APAPI

Zielgruppe

Der Betrag steht der im Haushalt tรคtigen Person zu, die minderjรคhrige Kinder und/oder pflegebedรผrftige Familienangehรถrige betreut oder, alternativ dazu, das 55. Lebensjahr zum Zeitpunkt vollendet hat, an dem das Ansuchen eingereicht wurde.

Was Sie tun sollten

Der Antrag kann bei allen Patronaten des Landes oder bei der APAPI eingereicht werden.

Was Sie tun mรผssen

  • Mindestens 5 Jahre Wohnsitz in der Region Trentino-Sรผdtirol oder 15 Jahre in der Region Trentino-Sรผdtirol, davon mindestens 1 Jahr vor Einreichung des Ansuchens
  • Die wirtschaftliche Lage des Haushalts des Antragstellers darf 30.000 โ‚ฌ nicht รผberschreiten, bezogen auf einen Haushalt mit nur einer Person; bei mehreren Haushaltsmitgliedern gelten die ร„quivalenzskalen gemรครŸ dem Gesetzesdekret Nr. 109 vom 31. Mรคrz 1998. Die wirtschaftliche Lage wird anhand des EEVE-Berechnungssystems bewertet. Die wirtschaftliche Lage wird auf Grundlage des EEVE-Berechnungssystems bewertet.

Was Sie erhalten

Je nach wirtschaftlicher Lage der Familie der antragstellenden Person wird der Zuschuss im AusmaรŸ von 30% – 50% des eingezahlten Beitrages bis max. 500 โ‚ฌ jรคhrlich ausgezahlt. Der Zuschuss wird in der folgenden Hรถhe รผber maximal 10 Jahre gewรคhrt:

  • 50 % des eingezahlten Beitrags, sofern das Vermรถgen der Familie nicht den Betrag von 16.000 โ‚ฌ รผbersteigt.
  • 40 % des eingezahlten Beitrags, sofern das Vermรถgen der Familie รผber 16.000 โ‚ฌ und hรถchstens 22.000 โ‚ฌ betrรคgt.
  • 30 % des eingezahlten Beitrags, sofern das Vermรถgen der Familie den Betrag von 22.000 โ‚ฌ รผbersteigt.

Der Zuschuss wird fรผr hรถchstens 10 Jahre gewรคhrt.

Zeiten und Fristen

Das Ansuchen kann innerhalb dem 30. September jedes Jahres eingereicht werden.

Auszahlungsbedingungen

Der Zuschuss der Region wird als Rรผckzahlung der eingezahlten Beitrรคge ausgezahlt.

Seite aktualisiert am 10/03/2025, 14:52

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