Beitrag zum Aufbau einer Zusatzrente für Hausfrauen (Autonome Provinz Trient)
Beitrag für Hausfrauen, welche in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind (Autonome Provinz Trient)
Zielgruppe
Der Betrag steht der im Haushalt tätigen Person zu, die minderjährige Kinder und/oder pflegebedürftige Familienangehörige betreut oder das 55. Lebensjahres vollendet hat.
Was Sie tun sollten
Der Antrag kann bei allen Patronaten des Landes oder bei der APAPI eingereicht werden.
Was Sie tun müssen
- Mindestens 5 Jahre Wohnsitz in der Region Trentino-Südtirol oder 15 Jahre in der Region Trentino-Südtirol, davon mindestens 1 Jahr vor Einreichung des Ansuchens
- Das Vermögen der Familie der antragstellenden Person darf nicht mehr als 30.000 € betragen, sofern es sich um einen Einpersonenhaushalt handelt. Bei Mehrpersonenhaushalten erhöht sich die Einkommensgrenze entsprechend der Anzahl der Familienmitglieder und es wird die im G.v.D. Nr. 109/1998 vorgesehene Gewichtungsskala angewandt.
- Die wirtschaftliche Lage wird auf Grundlage des ICEF-Berechnungssystems bewertet.
Was Sie erhalten
Je nach wirtschaftlicher Lage der Familie der antragstellenden Person wird der Zuschuss im Ausmaß von 30% – 50% des eingezahlten Beitrages bis max. 500 € jährlich ausgezahlt. Der Zuschuss wird in der folgenden Höhe gewährt:
- 50 % des eingezahlten Beitrags, sofern das Vermögen der Familie nicht den Betrag von 16.000 € übersteigt.
- 40 % des eingezahlten Beitrags, sofern das Vermögen der Familie über 16.000 € und höchstens 22.000 € beträgt.
- 30 % des eingezahlten Beitrags, sofern das Vermögen der Familie den Betrag von 22.000 € übersteigt.
Der Zuschuss wird für höchstens 10 Jahre gewährt.
Zeiten und Fristen
Das Ansuchen kann innerhalb dem 30. September jedes Jahres eingereicht werden.
Auszahlungsbedingungen
Der Zuschuss der Region wird als Rückzahlung der eingezahlten Beiträge ausgezahlt.
Hinweis: sollte aus den Kontrollen der APAPI hervorgehen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen oder verbindliche Informationen nicht angegeben wurden, wird die APAPI neben der Erhebung eventueller Strafgebühren die ausgezahlten Beiträge widerrufen und die gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsstrafen anwenden.
Zugriff zur Dienstleistung
Der Antrag kann bei allen Patronaten des Landes oder bei der APAPI eingereicht werden.
Verantwortliche Organisationseinheit
Seite aktualisiert am 02/08/2024, 14:03