Beitrag zum Aufbau einer Zusatzrente fรผr Hausfrauen (Autonome Provinz Bozen)

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Beitrag fรผr Hausfrauen, welche in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind (Autonome Provinz Bozen)

Beschreibung

Es handelt sich um einen Beitrag zur Unterstรผtzung der freiwilligen Beitragszahlungen von Haushaltsfรผhrenden an einen Zusatzrentenfonds.

Dienstanbieter
Agentur fรผr soziale und wirtschaftliche Entwicklung - ASWE

Zielgruppe

Der Betrag steht der im Haushalt tรคtigen Person zu, die minderjรคhrige Kinder und/oder pflegebedรผrftige Familienangehรถrige betreut oder, alternativ dazu, das 55. Lebensjahr zum Zeitpunkt vollendet hat, an dem das Ansuchen eingereicht wurde.

Was Sie tun sollten

Der Antrag kann bei allen Patronaten des Landes oder bei der Agentur fรผr soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Autonomen Provinz – ASWE – eingereicht werden.

Was Sie tun mรผssen

  • Status einer Hausfrau oder einer Person, die innerhalb ihrer eigenen Familieneinheit direkt und ausschlieรŸlich Tรคtigkeiten im Zusammenhang mit dem Familienleben ausรผbt, indem sie fรผr die Betreuung und Erziehung minderjรคhriger Kinder oder die Unterstรผtzung des Ehegatten/Lebenspartners oder anderer pflegebedรผrftiger Familienmitglieder sorgt. Hat die Hausfrau keine minderjรคhrigen Kinder oder pflegebedรผrftige Familienangehรถrige, kann sie den Beitrag beantragen, wenn der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 55 Jahre alt ist.
  • Wohnsitz zum Zeitpunkt des Ansuchens: Mindestens 5 Jahre Wohnsitz in der Region Trentino-Sรผdtirol oder 15 Jahre in der Region Trentino-Sรผdtirol (auch unterbrochen), davon mindestens 1 Jahr ununterbrochen vor Einreichung des Ansuchens.
  • Das Einkommen und Vermรถgen der Familie der antragstellenden Person darf bei einem Einpersonenhaushalt nicht mehr als 30.000 Euro betragen. Bei Mehrpersonenhaushalten wird die Gewichtungsskala der Autonomen Provinz Bozen fรผr die Berechnung der wirtschaftlichen Lage der Familie angewandt. Die wirtschaftliche Lage wird gemรครŸ den Kriterien des EEVE bewertet.

Was Sie erhalten

Je nach wirtschaftlicher Lage der Familie der antragstellenden Person wird der Zuschuss im AusmaรŸ von 30% – 50% des eingezahlten Beitrages bis max. 500 Euro jรคhrlich ausgezahlt. Der Zuschuss wird in folgendem AusmaรŸ รผber maximal 10 Jahre gewรคhrt (bezรผglich dem Einkommen einer Familie mit einer Person, bei mehreren Familienmitgliedern erhรถht sich die Einkommensgrenze):

  • 50% des eingezahlten Beitrags, sofern das Einkommen der Familie nicht den Betrag von 16.000 Euro รผbersteigt.
  • 40% des eingezahlten Beitrags, sofern das Einkommen der Familie รผber 16.000 Euro und hรถchstens 22.000 Euro betrรคgt.
  • 30% des eingezahlten Beitrags, sofern das Einkommen der Familie รผber 22.000 Euro und hรถchstens 30.000 Euro betrรคgt.

Zeiten und Fristen

Das Ansuchen muss innerhalb dem 30. Juni jedes Jahres eingereicht werden.

Kosten und Voraussetzungen

Eine Stempelmarke zu 16,00 โ‚ฌ, die auf dem Ansuchen im Papierformat anzubringen ist.

Auszahlungsbedingungen

Der Zuschuss der Region wird als Rรผckzahlung der eingezahlten Beitrรคge ausgezahlt.

Zugriff zur Dienstleistung

Der Antrag kann bei allen Patronaten des Landes oder bei der Agentur fรผr soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Autonomen Provinz โ€“ ASWE โ€“ eingereicht werden.

Agentur fรผr soziale und wirtschaftliche Entwicklung โ€“ ASWE

aswe.asse@provincia.bz.it

aswe.asse@pec.prov.bz.it

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-StraรŸe 1 - 39100 Bozen

0471 418300

https://aswe.provinz.bz.it

Patronate und CAAF (Provinz Bozen)

Seite aktualisiert am 10/03/2025, 14:40

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