Beschreibung
Es handelt sich um einen Beitrag zur Unterstützung der freiwilligen Beitragszahlungen von Haushaltsführenden an einen Zusatzrentenfonds.
Beitrag für Hausfrauen, welche in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind (Autonome Provinz Bozen)
Es handelt sich um einen Beitrag zur Unterstützung der freiwilligen Beitragszahlungen von Haushaltsführenden an einen Zusatzrentenfonds.
Der Betrag steht der im Haushalt tätigen Person zu, die minderjährige Kinder und/oder pflegebedürftige Familienangehörige betreut oder, alternativ dazu, das 55. Lebensjahr zum Zeitpunkt vollendet hat, an dem das Ansuchen eingereicht wurde.
Der Antrag kann bei allen Patronaten des Landes oder bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Autonomen Provinz – ASWE – eingereicht werden.
Je nach wirtschaftlicher Lage der Familie der antragstellenden Person wird der Zuschuss im Ausmaß von 30% – 50% des eingezahlten Beitrages bis max. 500 Euro jährlich ausgezahlt. Der Zuschuss wird in folgendem Ausmaß über maximal 10 Jahre gewährt (bezüglich dem Einkommen einer Familie mit einer Person, bei mehreren Familienmitgliedern erhöht sich die Einkommensgrenze):
Das Ansuchen muss innerhalb dem 30. Juni jedes Jahres eingereicht werden.
Eine Stempelmarke zu 16,00 €, die auf dem Ansuchen im Papierformat anzubringen ist.
Der Zuschuss der Region wird als Rückzahlung der eingezahlten Beiträge ausgezahlt.
Der Antrag kann bei allen Patronaten des Landes oder bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Autonomen Provinz – ASWE – eingereicht werden.
Seite aktualisiert am 10/03/2025, 14:40