Zielgruppe
Der Betrag steht der im Haushalt tätigen Person zu, die minderjährige Kinder und/oder pflegebedürftige Familienangehörige betreut oder, alternativ dazu, das 55. Lebensjahr vollendet hat.
Was Sie tun sollten
Der Antrag kann bei allen Patronaten des Landes oder bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Autonomen Provinz – ASWE – eingereicht werden.
Was Sie tun müssen
- Status einer Hausfrau oder einer Person, die innerhalb ihrer eigenen Familieneinheit direkt und ausschließlich Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Familienleben ausübt, indem sie für die Betreuung und Erziehung minderjähriger Kinder oder die Unterstützung des Ehegatten/Lebenspartners oder anderer pflegebedürftiger Familienmitglieder sorgt. Hat die Hausfrau keine minderjährigen Kinder oder pflegebedürftige Familienangehörige, kann sie den Beitrag beantragen, wenn der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 55 Jahre alt ist.
- Wohnsitz zum Zeitpunkt des Ansuchens: Mindestens 5 Jahre Wohnsitz in der Region Trentino-Südtirol oder 15 Jahre in der Region Trentino-Südtirol (auch unterbrochen), davon mindestens 1 Jahr ununterbrochen vor Einreichung des Ansuchens.
- Das Einkommen und Vermögen der Familie der antragstellenden Person darf bei einem Einpersonenhaushalt nicht mehr als 30.000 Euro betragen. Bei Mehrpersonenhaushalten wird die Gewichtungsskala der Autonomen Provinz Bozen für die Berechnung der wirtschaftlichen Lage der Familie angewandt. Die wirtschaftliche Lage wird gemäß den Kriterien des EEVE bewertet.
Was Sie erhalten
Je nach wirtschaftlicher Lage der Familie der antragstellenden Person wird der Zuschuss im Ausmaß von 30% – 50% des eingezahlten Beitrages bis max. 500 Euro jährlich ausgezahlt. Der Zuschuss wird in folgendem Ausmaß gewährt (bezüglich dem Einkommen einer Familie mit einer Person, bei mehreren Familienmitgliedern erhöht sich die Einkommensgrenze):
- 50% des eingezahlten Beitrags, sofern das Einkommen der Familie nicht den Betrag von 16.000 Euro übersteigt.
- 40% des eingezahlten Beitrags, sofern das Einkommen der Familie über 16.000 Euro und höchstens 22.000 Euro beträgt.
- 30% des eingezahlten Beitrags, sofern das Einkommen der Familie über 22.000 Euro und höchstens 30.000 Euro beträgt.
Zeiten und Fristen
Das Ansuchen muss innerhalb dem 30. Juni jedes Jahres eingereicht werden.
Auszahlungsbedingungen
Der Zuschuss der Region wird als Rückzahlung der eingezahlten Beiträge ausgezahlt.
Hinweise: Bei Verlust der Zugangsvoraussetzungen: sollte aus den Kontrollen der ASWE hervorgehen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen oder verbindliche Informationen nicht angegeben wurden, wird die ASWE neben der Erhebung eventueller Strafgebühren die ausgezahlten Beiträge widerrufen und die gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsstrafen anwenden.
Zugriff zur Dienstleistung
Der Antrag kann bei allen Patronaten des Landes oder bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Autonomen Provinz – ASWE – eingereicht werden.
Verantwortliche Organisationseinheit
Seite aktualisiert am 02/08/2024, 14:02