Autonome Provinz Bozen – Bausparen

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Die Provinz Bozen hat mit dem „Bausparmodell“ eine Möglichkeit geschaffen, um den Bau, den Kauf oder die Wiedergewinnung der eigenen vier Wände zu finanzieren.

Beschreibung

Die Provinz Bozen hat mit dem „Bausparmodell“ eine einzigartige Möglichkeit geschaffen, um den Bau, den Kauf oder die Wiedergewinnung der eigenen vier Wände zu finanzieren.

Das Bausparmodell setzt sich aus einer ersten Sparphase von mindestens 8 Jahren durch die Beitragszahlung in eine Zusatzvorsorgeform (sog. Zusatzrentenfonds) und einer darauffolgenden begünstigten Finanzierungsphase durch das sog. „Bauspardarlehen“ zusammen.

Das Bauspardarlehen wird von einer vertragsgebundenen Bank nach Überprüfung der Voraussetzungen gewährt. Das Darlehen kann dabei maximal doppelt so hoch ausfallen wie das Kapital, das im vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds angespart wurde. Für öffentlich Bedienstete, die im kollektivvertraglichen Rentenfonds eingeschrieben sind, kann der Darlehensbetrag aufgrund der Einschränkungen bei der Einzahlung der Abfertigung in den Fonds bis zum Dreifachen ausmachen.

Das Bausparmodell ist einfach, klar und flexibel. In einigen Fällen und unter bestimmten Bedingungen kann es anderen Wohnbauförderungsmaßnahmen angepasst werden. Informationen zu den verschiedenen Vergünstigungen erhalten Sie bei den zuständigen Ämtern.

Vorteile

  • Flexibles und günstiges Sparen: Sie bestimmen selbst, wann und wie viel Sie in einen Zusatzrentenfonds einzahlen. Beträge, die in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt werden, können bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 5.164,57 Euro vom Einkommen abgezogen werden.
  • Eine zusätzliche und kostengünstige Finanzierung des Eigenheims: Das Bausparen kann problemlos mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten und Wohnbauförderungsmaßnahmen kombiniert werden. Das Bauspardarlehen erhalten Sie zu einem fixen Zinssatz von nur 1% und bis zum Doppelten des Kapitals, das Sie im Zusatzrentenfonds angespart haben. Als öffentlich Bediensteter und Mitglied im kollektivvertraglichen Rentenfonds erhalten Sie aufgrund der Einschränkungen bei der Einzahlung der Abfertigung in den Fonds ein Darlehen bis zum Dreifachen. Die maximale Höhe des Darlehens beträgt 150.000 Euro für Einzelpersonen und 250.000 Euro für Eheleute und Personen in eheähnlichen Beziehungen.
  • Mehr Sicherheit für die Zukunft: Mit dem Bausparmodell finanzieren Sie Ihr Eigenheim und bauen sich gleichzeitig eine Zusatzrente auf. Mit dieser Zusatzrente sichern Sie Ihren Lebensabend ab, da die staatliche Pension dafür zu niedrig ausfallen wird.
  • Mehr Sicherheit auch für die Zukunft Ihrer Familie: Das Bausparmodell eignet sich auch ausgezeichnet für Ihre Kinder oder andere zulasten lebende Familienmitglieder. Als Familienoberhaupt können Sie dabei für diese in den Zusatzrentenfonds einzahlen und die Beiträge steuerlich absetzen.
Dienstanbieter
Autonome Provinz Bozen Partnerbanken

Zielgruppe

Mitglieder der Partnerzusatzrentenfonds der Pensplan Centrum AG, die in der Provinz Bozen ansässig sind.

Was Sie tun müssen

Wenn Sie den Kauf, den Bau oder die Wiedergewinnung Ihrer Erstwohnung planen und um ein Bauspardarlehen ansuchen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen seit mindestens 8 Jahren in der Zusatzvorsorge eingeschrieben sein
  • Sie müssen in einem vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sein
  • Sie müssen seit mindestens 5 Jahren in der Provinz Bozen ansässig sein
  • die Immobilie, die Sie kaufen, bauen oder wiedergewinnen möchten, muss sich in der Provinz Bozen befinden, Ihr Eigentum sein oder werden und Ihre Erstwohnung sein oder werden
  • Sie müssen mindestens 15.000 Euro angereiftes Vermögen im vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds haben
  • Sie dürfen nicht älter als 65 Jahre sein

Bitte berücksichtigen Sie, dass durch ein Gesuch um ein Bauspardarlehen dieses nicht automatisch gewährt wird. Es müssen weitere bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die vertragsgebundenen Banken bewerten weiters die Kreditwürdigkeit des Gesuchsstellers/der Gesuchsstellerin. Wenn Sie schon den notariellen Vertrag für den Kauf abgeschlossen haben, die Zuteilung durch die Baugenossenschaft bereits erfolgt ist oder die Bau- oder Wiedergewinnungsarbeiten inzwischen abgeschlossen sind, können Sie kein Gesuch um ein Bauspardarlehen stellen. Das Bauspardarlehen kann nicht als Übernahme eines bereits abgeschlossenen Darlehens genutzt werden.

Was Sie erhalten

Das Bauspardarlehen wird von einer vertragsgebundenen Bank nach Überprüfung der Voraussetzungen gewährt. Das Darlehen kann dabei maximal doppelt so hoch ausfallen wie das Kapital, das im vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds angespart wurde. Für öffentlich Bedienstete, die im kollektivvertraglichen Rentenfonds eingeschrieben sind, kann der Darlehensbetrag aufgrund der Einschränkungen bei der Einzahlung der Abfertigung in den Fonds bis zum Dreifachen ausmachen.

Das Bausparmodell ist einfach, klar und flexibel. In einigen Fällen und unter bestimmten Bedingungen kann es anderen Wohnbauförderungsmaßnahmen angepasst werden.

Zugriff zur Dienstleistung

Voraussetzungen nicht erfüllt
Wenden Sie sich bitte an eine/n unserer Berater/innen bei den Pensplan Infopoints in der Provinz Bozen. Dort werden Sie kostenlos über das Bausparmodell und die Zusatzrente beraten. Oder vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch bei einer vertragsgebundenen Bank.

Voraussetzungen erfüllt
Der Weg zu Ihrem Bauspardarlehen ist offen. Gehen Sie einfach mit dem Kontoauszug des Zusatzrentenfonds zu einer vertragsgebundenen Bank und schließen Sie Ihr Bauspardarlehen ab.

Weitere Informationen

Berechnungstool

Ein einfaches Rechenprogramm zur Ermittlung des möglichen Betrages für Ihr Bauspardarlehen und der entsprechenden Rate. So können Sie die Vorteile besser bewerten.

Bausparrechner

Seite aktualisiert am 29/08/2024, 18:13

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