Beschreibung
Das Bausparmodell wurde 2015 in der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol auf Initiative der Pensplan Centrum AG eingeführt. Es bietet Bürgerinnen und Bürgern, die Mitglied eines Zusatzrentenfonds sind, die Möglichkeit, auf ein zinsbegünstigtes Darlehen für den Kauf, den Bau oder die Sanierung der eigenen Erstwohnung zuzugreifen.
Wer Mitglied eines Zusatzrentenfonds ist, der am Bausparmodell teilnimmt, und die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt (siehe S. 4), kann ein Bauspardarlehen beantragen.
Das Darlehen wird von einer Bank gewährt, die eine entsprechende Vereinbarung mit der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol getroffen hat. Das Bauspardarlehen kann bis zum Doppelten oder Dreifachen des im Zusatzrentenfonds angesparten Kapitals betragen. Das angesparte Kapital verbleibt dabei in der individuellen Zusatzrentenposition des Mitglieds. Der für die Finanzierung vorgesehene begünstigte Zinssatz ist fix und beträgt 0,7 %.
Das Bauspardarlehen kann mit dem Schenkungsbeitrag im Rahmen der Wohnbauförderung durch die Autonome Provinz Bozen – Südtirol kombiniert werden.
Das mit dem Bausparen gewährte Darlehen wird in monatlichen oder halbjährlichen Raten zurückgezahlt. Diese bestehen aus einem Kapitalanteil des erhaltenen Darlehens und einem Zinsanteil für die vereinbarte Laufzeit, wie bei jedem anderen herkömmlichen Darlehen auch.
Vorteile
- Flexibles und günstiges Sparen: Sie bestimmen selbst, wann und wie viel Sie in einen Zusatzrentenfonds einzahlen. Beträge, die in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt werden, können bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 5.300 Euro vom Einkommen abgezogen werden.
- Eine zusätzliche und kostengünstige Finanzierung des Eigenheims: Das Bausparen kann problemlos mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten und Wohnbauförderungsmaßnahmen kombiniert werden. Das Bauspardarlehen erhalten Sie zu einem fixen Zinssatz von nur 0,70 %
- Mehr Sicherheit für die Zukunft: Mit dem Bausparmodell finanzieren Sie Ihr Eigenheim und bauen sich gleichzeitig eine Zusatzrente auf. Mit dieser Zusatzrente sichern Sie Ihren Lebensabend ab, da die staatliche Pension dafür zu niedrig ausfallen wird.
- Mehr Sicherheit auch für die Zukunft Ihrer Familie: Das Bausparmodell eignet sich auch ausgezeichnet für Ihre Kinder oder andere zulasten lebende Familienmitglieder. Als Familienoberhaupt können Sie dabei für diese in den Zusatzrentenfonds einzahlen und die Beiträge steuerlich absetzen.
Dienstanbieter
Autonome Provinz Bozen
Partnerbanken
Zielgruppe
Mitglieder der Partnerzusatzrentenfonds der Pensplan Centrum AG, die in der Provinz Bozen ansässig sind.
Wichtig: Bindung der Immobilie
Um ein Bauspardarlehen zu erhalten, müssen Sie die Verpflichtungen übernehmen, die für Wohnungen gelten, die im Gebiet der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol ortsansässigen Personen vorbehalten sind (Art. 39 des Landesgesetzes Nr. 9/2018).
Diese Verpflichtungen beinhalten unter anderem:
- Die Eintragung der Bindung im Grundbuch innerhalb von 12 Monaten ab Vertragsabschluss für das Bauspardarlehen (Kauf) bzw. ab Ausstellung der Benutzungsgenehmigung oder der zertifizierten Erklärung der Benutzbarkeit (Bau/Sanierung). Andernfalls ist das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen.
- Die Nutzung der Wohnung durch Personen, die seit mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren in der Provinz ihren meldeamtlichen Wohnsitz haben.
- Wird die Immobilie von einem Mehrpersonenhaushalt bewohnt, genügt es, wenn mindestens eine Person diese Voraussetzung erfüllt.
- Sollte die Immobilie frei werden und nicht innerhalb von sechs Monaten erneut von berechtigten Personen bewohnt werden, besteht die Verpflichtung, die Wohnung an Personen zu vermieten, die von der Gemeinde oder vom Institut für den sozialen Wohnbau (WOBI) angegeben werden.
Die Bindung ist dauerhaft und wird weder durch die Rückzahlung des Bauspardarlehens noch durch den Verkauf der begünstigten Immobilie aufgehoben (die Bindung „folgt“ der begünstigten Immobilie). Die Gemeinden erlassen eine Verordnung, in der die Bedingungen festgelegt werden, unter denen die Bindung gegebenenfalls gelöscht werden kann.
Wichtig: Diese Verpflichtung gilt auch rückwirkend für alle Anträge, die ab dem 20. Juni 2025 gestellt wurden.
Was Sie tun müssen
Voraussetzungen
Sie können ein Bauspardarlehen beantragen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Bank folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Sie sind seit mindestens 5 aufeinanderfolgenden Jahren in der Autonomen
- Provinz Bozen – Südtirol ansässig.
- Sie sind seit mindestens 8 Jahren Mitglied der Zusatzvorsorge
Ausnahmen:
- Wenn Sie jünger als 36 Jahre sind, genügen 5 Jahre Mitgliedschaft.
- Wenn Sie zu zweit als Ehepaar oder als Paar in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft/ außerehelichen Lebensgemeinschaft das Bauspardarlehen beantragen, sind mindestens 12 Jahre kumulative Mitgliedschaft erforderlich, wobei jede/r Antragsteller/in mindestens 4 Jahre Mitglied sein muss.
- Wenn Sie aus der Provinz ausgewandert sind und beabsichtigen zurückzukehren, entfällt die Mindestmitgliedschaftsdauer.
- Sie verfügen über ein Mindestkapital von 15.000 € in Ihrem Zusatzrentenfonds.
- Die Immobilie, die Sie kaufen, bauen oder sanieren möchten, befindet sich in der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol und muss Ihre Erstwohnung sein oder werden.
Was Sie erhalten
Das Bauspardarlehen wird von einer vertragsgebundenen Bank nach Überprüfung der Voraussetzungen gewährt. Das Darlehen kann dabei maximal doppelt so hoch ausfallen wie das Kapital, das im vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds angespart wurde. Für öffentlich Bedienstete, die im kollektivvertraglichen Rentenfonds eingeschrieben sind, kann der Darlehensbetrag aufgrund der Einschränkungen bei der Einzahlung der Abfertigung in den Fonds bis zum Dreifachen ausmachen. Das Bauspardarlehen wird zu einem jährlichen fixen Nominalzinssatz von 0,70% gewährt. Ein variabler Zinssatz ist nicht vorgesehen.
Das Bausparmodell ist einfach, klar und flexibel. In einigen Fällen und unter bestimmten Bedingungen kann es anderen Wohnbauförderungsmaßnahmen angepasst werden.
Wie beantragt man das Bauspardarlehen und mit welchem Beitrag kann man rechnen?
Um das Bauspardarlehen zu beantragen, können Sie sich an eine Bank wenden, die ein entsprechendes Abkommen mit der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol abgeschlossen hat (s. Infobox). Nach der Überprüfung, ob alle vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind (siehe S. 4), kann die Bank ein Darlehen gewähren, das bis zum Doppelten des im Zusatzrentenfonds angesparten Kapitals beträgt. Dabei gelten folgende Ausnahmen:
- Wenn Sie öffentlich Bedienstete/r und Mitglied in einem Zusatzrentenfonds sind, kann das Darlehen sogar bis zum Dreifachen des angesparten Kapitals betragen (Dies aufgrund der eingeschränkten Möglichkeit, die Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds einzuzahlen);
- Wenn Sie jünger als 36 Jahre sind, wird ein Kapitalanteil von bis zu 25.000 € in Ihrer Zusatzrentenposition mit dem Dreifachen (bzw. bei öffentlich Bediensteten sogar mit dem Vierfachen) angesetzt.
- Für Einzelpersonen liegt der Darlehensbetrag zwischen 30.000 und 150.000 €.
- Für zwei antragstellende Personen, die verheiratet sind oder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben, liegt der Darlehensbetrag zwischen 30.000 und 250.000 €.
Zeiten und Fristen
Wie lange ist die Laufzeit des Bauspardarlehens?
Das Bauspardarlehen ist ein mittel- bis langfristiges Darlehen mit einer Laufzeit von mindestens 18 Monaten bis höchstens 20 Jahren.
Wenn zu Ihrem Haushalt in der der mit dem Bauspardarlehen finanzierten Immobilie nach Auszahlung des Darlehens Kinder (leibliche, adoptierte oder Pflegekinder) hinzukommen, können Sie auf Antrag die Laufzeit Ihres Darlehens einmalig um bis zu 5 Jahre verlängern, auch über die sonst vorgesehene Höchstdauer hinaus.
Wie wird das Bauspardarlehen getilgt?
Das mit dem Bausparen gewährte Darlehen wird in monatlichen oder halbjährlichen Raten zurückgezahlt. Diese bestehen aus einem Kapitalanteil des erhaltenen Darlehens und einem Zinsanteil für die vereinbarte Laufzeit, wie bei jedem anderen herkömmlichen Darlehen auch. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Kapitalanteile vorzeitig zurückzuzahlen und das Bauspardarlehen somit vor dem vorgesehenen Endtermin vollständig zu tilgen.
Zugriff zur Dienstleistung
Voraussetzungen nicht erfüllt
Wenden Sie sich bitte an eine/n unserer Berater/innen bei den Pensplan Infopoints in der Provinz Bozen. Dort werden Sie kostenlos über das Bausparmodell und die Zusatzrente beraten. Oder vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch bei einer vertragsgebundenen Bank.
Voraussetzungen erfüllt
Der Weg zu Ihrem Bauspardarlehen ist offen. Gehen Sie einfach mit dem Kontoauszug des Zusatzrentenfonds zu einer vertragsgebundenen Bank und schließen Sie Ihr Bauspardarlehen ab.
Pensplan Infopoint in der Nähe finden
Sonderfälle
Personen, die aus der Provinz ausgewandert sind und ihren Wohnsitz wieder in die Autonome Provinz Bozen – Südtirol rückverlegen möchten
Wenn Sie aus dem Gebiet der Provinz ausgewandert sind und zurückkehren möchten, mindestens 3 Jahre außerhalb der Provinz ansässig waren und den Antrag auf das Bauspardarlehen innerhalb von 5 Jahren nach Rückverlegung Ihres Wohnsitzes in der Provinz stellen:
- sind Sie von der Mindestmitgliedschaftsdauer in der Zusatzrente befreit.
- gilt die Begrenzung des maximalen jährlichen Beitrags von 10.000 € in den 8 Jahren vor Antragstellung für die Berechnung des maximalen Darlehensbetrags (150.000 €/ 250.000 €) nicht.
Hinweis: Wenn Sie den Antrag später als 5 Jahre nach Rückverlegung des Wohnsitzes stellen, gelten die regulären Bestimmungen.