Vertragsneuheiten und -änderungen

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Vertragsneuheiten und -änderungen ab dem 1. Januar 2025

Datum:

17 Januar 2025

Lesezeit:

Beschreibung

Lebensmitteltechniker – Genossenschaften

Am 14. Mai 2024 wurde der GAKV für die Arbeitnehmer von Unternehmen, die landwirtschaftliche und zootechnische Produkte verarbeiten sowie Lebensmittelprodukte herstellen, erneuert. Dieser Vertrag war am 30. November 2023 abgelaufen. Zu den Änderungen gehört eine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags zur Zusatzvorsorge. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Arbeitgeberbeitrag von 1,2 % auf 1,5 % des Gehalts, das für die Berechnung der Abfertigung verwendet wird, erhöht, während der Arbeitnehmerbeitrag bei 1 % bleibt.

Lebensmitteltechniker – Industrie

Mit der Erneuerung des GAKV für die Lebensmittelindustrie vom 1. März 2024 wurde der Mindestbeitrag zur Zusatzvorsorge neu festgelegt. Ab dem 1. Januar 2025 bestehen die Zahlungen aus 1,50 % des Gehalts, das als Grundlage für die Berechnung der Abfertigung dient, zulasten des Arbeitgebers, und aus 1 % zulasten des Arbeitnehmers, basierend auf derselben Berechnungsgrundlage.

Führungskräfte – Industrie

Am 13. November 2024 haben CONFINDUSTRIA und FEDERMANAGER die Erneuerung des nationalen Kollektivvertrags für die Führungskräfte von Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen produzieren, unterzeichnet, wobei die Bestimmungen zur Zusatzvorsorge wie folgt geändert wurden.

Ab dem 1. Januar 2025 wird für alle Führungskräfte, die bei Previndai eingeschrieben sind oder sich dort (auch mit eigener Beitragszahlung) einschreiben werden, die Beitragszahlung an den Fonds wie folgt festgelegt:

a.1. zulasten des Unternehmens, in Höhe von mindestens 4 % des tatsächlich vom jeweiligen aktiven Geschäftsführer bezogenen Bruttogesamteinkommens, anzuwenden bis zu einer Obergrenze von 200.000 Euro jährlich, wobei der Beitrag nicht unter 4.800 Euro liegen darf.

a.2. zulasten des Unternehmens, in Höhe von mindestens weiteren 2 % des tatsächlich vom jeweiligen aktiven Geschäftsführer bezogenen Bruttogesamteinkommens, anzuwenden bis zu einer Obergrenze von 200.000 Euro jährlich, zusätzlich zum Beitrag gemäß Punkt a.1.

a.3. zulasten der Geschäftsführer, in Höhe von mindestens 2 % des tatsächlich bezogenen Bruttogesamteinkommens.

a.4. Unter Beibehaltung des Gesamtlimits von 8 % des tatsächlich bezogenen Bruttogesamteinkommens des jeweiligen aktiven Geschäftsführers, hat das Unternehmen nach Vereinbarung mit dem Geschäftsführer die Möglichkeit, einen Anteil in Höhe der Hälfte des vom Geschäftsführer selbst zu leistenden Beitrags zu übernehmen, sodass der Geschäftsführer einen Mindestbeitrag von 1 % zu leisten hat. Es steht dem Unternehmen außerdem frei, den ab dem 1. Januar 2025 gemäß den Punkten a.1. und a.2. vorgesehenen Mindestbeitrag vorzeitig zu leisten.

Gummi, Kunststoff, Chemie und ähnliche Bereiche – Kleine und mittlere Industrie

Am 5. Dezember 2023 wurde der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer der kleinen und mittleren Industrie in den Bereichen Chemie, Lederverarbeitung und ähnliche Sektoren, Kunststoff und Gummi, Schleifmittel, Keramik und Glas zwischen UNIONCHIMICA CONFAPI und den Gewerkschaften erneuert. Im Hinblick auf die Zusatzvorsorge ist eine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags um 0,10 % ab dem 1. Januar 2025 vorgesehen.

Planung – FIESA/CONFESERCENTI

Mit der Vereinbarung vom 18. Juli 2024 wurde eine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags zur Zusatzvorsorge vereinbart, der ab dem 1. Januar 2025 von 1,2 % auf 1,5 % des Gehalts, das für die Berechnung der Abfertigung verwendet wird, steigt, für maximal 12 Monatsgehälter pro Kalenderjahr (1. Januar – 31. Dezember).

Füllfedern und Bürsten

Die Vereinbarung vom 3. Mai 2023 zur Erneuerung des Kollektivvertrags für die Beschäftigten in Unternehmen, die Kugelschreiber, Bleistifte, Bürsten und Pinsel herstellen, sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2025 der Arbeitgeberbeitrag von 2,00 % auf 2,30 % erhöht wird, berechnet auf das ERN oder das Bruttogrundgehalt. Der vertraglich festgelegte Mindestbeitrag des Arbeitnehmers bleibt unverändert bei 1,50 %, berechnet auf denselben Bemessungsbetrag.

 

Weitere Informationen finden Sie in den PDF-Informationsblättern zu den einzelnen Verträgen und in der Beobachtungsstelle Kollektivverträge

Seite aktualisiert am 17/01/2025, 11:39

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