„Bausparmodell“ der Autonomen Provinz Bozen – neue Regelungen ab 1. September 2025

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Mit Beschluss Nr. 508 vom 08.07.2025 hat die Landesregierung Änderungen am „Bausparmodell“ beschlossen – dem begünstigten Darlehen, das mit der Zusatzvorsorge verknüpft ist und den Erwerb oder die Sanierung der Erstwohnung in Südtirol unterstützt.

Datum:

23 Juli 2025

Lesezeit:

Beschreibung

Wichtige Neuerungen für das „Bausparmodell“

Ab dem 1. September 2025 treten neue Bestimmungen in Kraft, die das „Bausparmodell“ noch zugänglicher, flexibler und attraktiver machen sollen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf jungen Menschen, Paaren sowie Personen, die außerhalb des Landesgebietes leben und nach Südtirol zurückkehren möchten („Rückkehrerinnen und Rückkehrer“).

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: niedrigere Zinssätze und geringere Beitragsvoraussetzungen

  • Senkung des festen Zinssatzes für die Finanzierung: Der Zinssatz wird von 1 % auf 0,7 % gesenkt, wodurch das Darlehen noch günstiger wird.
  • Geringere Voraussetzungen bzgl. der Einschreibung in der Zusatzvorsorge: Für Antragstellerinnen und Antragsteller unter 36 Jahren wird die erforderliche Mindestdauer der Mitgliedschaft in einem Zusatzrentenfonds von 8 auf 5 Jahre gesenkt. Für Antragstellerinnen und Antragsteller ab 36 Jahren bleibt die Mindestbeitragsdauer von 8 Jahren unverändert.
  • Erhöhung der Darlehensobergrenze: Für Antragstellerinnen und Antragsteller unter 36 Jahren erhöht sich die Berechnungsgrundlage für das Darlehen um 25.000 €, wodurch sich der Finanzierungsrahmen erweitert.

Der Bereich zum Modell „Bausparmodell“ auf unserer Internetseite wird derzeit mit allen Neuerungen, die ab dem 1. September 2025 in Kraft treten, aktualisiert.

Seite aktualisiert am 23/07/2025, 19:26

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