Beschreibung
Die Maßnahme betrifft Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren, adoptiert oder in Pflege genommen werden. Übergangsweise gilt sie jedoch auch für Kinder, die am 1. Januar 2025 das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder für die seit der Adoption bzw. Übernahme in Pflege noch keine fünf Jahre vergangen sind.
Um den Beitrag beantragen zu können, muss die antragstellende Person seit mindestens drei Jahren in einer Gemeinde der Autonomen Region Trentino – Südtirol wohnhaft sein. Der / die minderjährige Begünstigte muss entweder bei Geburt seinen Wohnsitz in der Region haben oder diesen im Zuge des Adoptions- bzw. Pflegeverfahrens erwerben. Damit die jährlichen Leistungen in den Folgejahren bezogen werden können, muss der / die Minderjährige seinen Wohnsitz weiterhin ununterbrochen in der Region behalten. Der Beitritt zu einer Zusatzrentenform muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits erfolgt sein. Darüber hinaus unterliegt der Beitrag keiner Einkommens- oder Vermögensprüfung.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf „Neugeborene“ derzeit noch nicht in Kraft ist. Er muss zunächst das vollständige Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und von der Regionalregierung endgültig genehmigt werden. Anschließend ist der Erlass der Durchführungsverordnung erforderlich, die die konkreten Anwendungsmodalitäten der Gesetzesbestimmung regelt. Dieses Verfahren soll voraussichtlich zwischen September und Oktober 2025 abgeschlossen werden.
Pensplan Centrum wird die Bürgerinnen und Bürger über den Beginn der Antragsphase informieren und auf der institutionellen Webseite die entsprechenden Formulare sowie alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.