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Regionalrat genehmigt Gesetzentwurf: 300 Euro bei der Geburt und Beiträge bis zum 5. Lebensjahr
Mit Beschluss Nr. 508 vom 08.07.2025 hat die Landesregierung Änderungen am „Bausparmodell“ beschlossen – dem begünstigten Darlehen, das mit der Zusatzvorsorge verknüpft ist und den Erwerb oder die Sanierung der Erstwohnung in Südtirol unterstützt.
Die Regionalregierung der Autonomen Region Trentino – Südtirol hat den Gesetzesentwurf „Anreiz zur Einschreibung von Neugeborenen in Zusatzrentenfonds“ vorläufig genehmigt.
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