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Mit Beschluss Nr. 508 vom 08.07.2025 hat die Landesregierung Änderungen am „Bausparmodell“ beschlossen – dem begünstigten Darlehen, das mit der Zusatzvorsorge verknüpft ist und den Erwerb oder die Sanierung der Erstwohnung in Südtirol unterstützt.
Die Regionalregierung der Autonomen Region Trentino – Südtirol hat den Gesetzesentwurf „Anreiz zur Einschreibung von Neugeborenen in Zusatzrentenfonds“ vorläufig genehmigt.
Das Interesse an der regionalen Zusatzvorsorge steigt weiter an: 7 % Wachstum, über 344.000 verwaltete Positionen und ein Gesamtkapital von mehr als 7,2 Milliarden € in den regionalen Zusatzrentenfonds
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