Die Auszahlung in Rentenform

Zum Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für die Pflichtrente kann die Rentenleistung für die gesamte Position oder für einen Teil davon beantragt werden.

Was Sie hierzu wissen müssen

Sobald die Voraussetzungen für die Pflichtrente erfüllt werden, können Sie die Zusatzrentenleistung in Form einer Rente beantragen, indem Sie das gesamte oder einen Teil des angesparten Kapitals in eine Rente umwandeln und dabei aus den verschiedenen Rentenarten auswählen.

Die Rentenleistung kann direkt vom Zusatzrentenfonds oder – wie in den meisten Fällen – vom Versicherungsunternehmen, mit dem der Zusatzrentenfonds eine Vertragsbindung hat, ausgezahlt werden.

Die Zusatzrente wird auf der Grundlage mathematischer Koeffizienten (sog. „Umrechnungskoeffizienten“) berechnet, die von der Lebenserwartung, dem Geschlecht, dem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung, der gewählten Rentenart und der Häufigkeit der auszuzahlenden Raten abhängen.

Beispiel:

Prämie (Wert der Position im Zusatzrentenfonds)
100.000 €
Geschlecht Mann
Alter 62 Jahre
Umrechnungskoeffizient 0,0408 (festgelegt durch:
Lebenserwartung: 24,5
1/24,5 = 0,0408)
Jährliche Rate 4.080 €

Glossar

  • Rente: Ein Versicherungsvertrag, der vorsieht, dass gegen Zahlung einer einmaligen Prämie an das Versicherungsunternehmen eine regelmäßige Auszahlung erfolgt, die aus einer Reihe von Beträgen besteht, den sogenannten Raten, die zu bestimmten Zeitpunkten und in festgelegten Intervallen fällig werden.
  • Rate: Regelmäßige Zahlung, deren Betrag vom Verhältnis zwischen der eingezahlten Prämie und dem angewandten Umrechnungskoeffizienten für die Rente abhängt.
  • Umrechnungskoeffizient: Ein in speziellen Dokumenten, den „Sterbetafeln“, festgelegter Parameter, der faktisch einen durchschnittlichen Lebenserwartungswert für Geschlecht und spezifische Altersgruppen bestimmt.
  • Separate Verwaltung: Das Versicherungsunternehmen legt das eingezahlte Geld – die Prämie – in einem internen Fonds an, den es selbst verwaltet, um Renditen zu erzielen, die in die geschuldete Leistung fließen. Die Raten der Rente werden daher in Abhängigkeit von der Entwicklung der separaten Verwaltung angepasst.
  • Technischer Zinssatz: Stellt eine sofortige und vorweggenommene Rendite dar, die das Versicherungsunternehmen direkt auf die gezahlte Prämie gewährt und dadurch die Rentenrate sofort erhöht.

Arten und Formen

Es gibt verschiedene Arten von Rentenleistungen. Im Folgenden werden einige der häufigsten Formen erläutert:

  • Lebenslange Rente: Sie wird solange ausbezahlt, wie Sie leben, und erlischt mit Ihrem Tod.
  • Sichere und anschließend lebenslange Rente: Sie wird solange gezahlt, wie Sie leben. Wenn Sie jedoch innerhalb eines vorher festgelegten Zeitraums, der normalerweise fünf oder zehn Jahre beträgt, sterben, wird die Rente bis zum Ende dieses Zeitraums an die von Ihnen bestimmte Person ausbezahlt.
  • Lebenslange, übertragbare Rente: Sie wird solange gezahlt, wie Sie leben. Nach Ihrem Tod wird die gesamte Rente oder ein von Ihnen festgelegter Anteil für den Rest des Lebens an die von Ihnen Person ausbezahlt.
  • Mitversicherung: Sie wird solange gezahlt, wie Sie leben, und nach Ihrem Tod wird das verbleibende Kapital an die Begünstigten ausbezahlt, auch in Form von regelmäßigen Zahlungen.

Wir empfehlen, zu überprüfen, welche anderen Rentenformen Ihr Zusatzrentenfonds anbietet (z. B. lebenslange Rente mit Rückzahlung des Restbetrags, lebenslange Rente mit LTC usw.). Der Betrag der Rente hängt von der gewählten Art, dem Alter des Mitglieds und dem Alter der eventuell benannten Begünstigten sowie von deren Lebenserwartungen ab.

Was Sie tun sollten

Ausfüllen des vom jeweiligen Zusatzrentenfonds bereitgestellten Formulars, das auf der entsprechenden Webseite verfügbar ist, und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.

Bei der Antragstellung muss die Art der Rente und die Auszahlungshäufigkeit gewählt werden, sowie manchmal auch der technische Zinssatz (nur bei einigen Zusatzrentenfonds). Der technische Zinssatz ist der garantierte Mindestzinssatz (z. B. 2,5 % jährlich), der auf Wunsch des Versicherten auch vorzeitig anerkannt werden kann.

Kosten und Voraussetzungen

Der Zusatzrentenfonds kann Kosten festlegen, die im Falle einer Antragstellung anfallen. Die eventuell anfallenden Gebühren können in der Kostenübersicht auf der Webseite des Zusatzrentenfonds konsultiert werden.

Vermögensverwaltung

Das Versicherungsunternehmen legt das eingezahlte Geld – die Prämie – in einem internen Fonds an, den es selbst verwaltet, um Renditen zu erzielen, die in die geschuldete Leistung fließen. Die Raten der Rente werden daher in Abhängigkeit von der Entwicklung der separaten Verwaltung angepasst.

Einige Unternehmen bieten den Versicherten die Möglichkeit, bei der Antragstellung über die Anwendung des sogenannten „technischen Zinssatzes“ zu entscheiden, der eine vorzeitige Rendite darstellt, die das Versicherungsunternehmen direkt auf die gezahlte Prämie gewährt und somit die Rentenrate sofort erhöht. Je höher der gewählte technische Zinssatz ist, desto höher ist die anfängliche Rate, aber desto geringer wird das Wachstum im Laufe der Zeit sein. Wer sofort mehr haben möchte, sollte einen hohen technischen Zinssatz wählen, während diejenigen, die mit einer langen Lebensdauer rechnen und hoffen, im Alter mehr zu haben, einen niedrigeren technischen Zinssatz wählen sollten.

Steuern

Bis 31.12.2000 Vom 01.01.2001 bis 31.12.2006 (31.12.2017 für öffentlich Bedienstete)
Ab dem 01.01.2007 (01.01.2018 für öffentlich Bedienstete)
Normale Besteuerung auf 87,50% des steuerpflichtigen Teils1 Normale Besteuerung des steuerpflichtigen Teils2 Ersatzsteuer von 15%3 auf den steuerpflichtigen Teil4

1 Unter dem Begriff „steuerpflichtig“ versteht man den Teil der Rente, der dem bis zum 31.12.2000 angesparten Kapital zuzurechnen ist.

2 Unter dem Begriff „steuerpflichtig“ versteht man den Teil der Rente, der dem von 01.01.2001 bis 31.12.2006 (bzw. bis 31.12.2017 für öffentlich Bedienstete) angesparten Kapital zuzurechnen ist, abzüglich der bereits versteuerten Einkünfte (Renditen und nicht abgezogene Beiträge).

3 Der Steuersatz von 15 % wird jedes Jahr nach dem 15. Jahr der Mitgliedschaft um 0,30 % gesenkt. Die Reduzierung darf jedoch niemals 6 % überschreiten, sodass die Ersatzsteuer niemals unter 9 % liegen kann.

4 Unter dem Begriff „steuerpflichtig“ versteht man den Teil der Rente, der dem ab 01.01.2007 (bzw. ab 01.01.2018 für öffentlich Bedienstete) angesparten Kapital zuzurechnen ist, abzüglich der bereits versteuerten Einkünfte (Renditen und nicht abgezogene Beiträge) sowie der Ersatzbeiträge für die Ergebnisprämie.

Mitteilungen des Zusatzrentenfonds

Jedes Jahr sendet der Zusatzrentenfonds – direkt oder über die auszahlende Versicherungsgesellschaft – eine zusammenfassende Übersicht. Mit dieser kann das Mitglied seine Rentenleistung und die Aktualisierung der persönlichen Daten überwachen. Dieselbe Übersicht ist auch in den Online-Diensten des Zusatzrentenfonds verfügbar.

Tipps

Bitte lesen Sie das Informationsblatt und ggf. das Dokument zu den Renten Ihres Zusatzrentenfonds.

Vertiefungen

Der technische Zinssatz

Beispiel

Prämie 100.000 €
Alter  62 Jahre
Technischer Zinssatz 1 %
Jahresrate 4.120 € (4.080 mit technischem Zinssatz = 0 %)

Je höher der technische Zinssatz, desto höher wird die anfängliche Rate sein, aber desto geringer wird das Wachstum im Laufe der Zeit sein. Die Renditen werden vorweggenommen und in der Zukunft nicht mehr anerkannt.

Was ist die beste Lösung?

Wer lieber sofort mehr haben möchte, sollte einen höheren technischen Zinssatz wählen.

Wer hingegen plant, lange zu leben und hofft, im Alter mehr zu haben, sollte sich für einen niedrigeren technischen Zinssatz entscheiden.

Seite aktualisiert am 04/11/2024, 16:24

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