Immobilieneinheiten, die in die Katasterkategorien C/2, C/6 und C/7 (sogenannte Zubehöre wie z.B. die Garage) eingeteilt oder einteilbar sind, gelten beim Bauspardarlehen nur dann als Teil der Erstwohnung, wenn der Kauf, der Bau oder die Wiedergewinnung dieser Zubehöre zeitgleich mit dem Kauf, Bau oder der Wiedergewinnung der Wohnung erfolgt.
Wird ein Immobilienteil zur Erweiterung der Erstwohnung gekauft (z.B. ein Zimmer oder die gesamte angrenzende Wohnung), kann ebenfalls ein Bauspardarlehen beantragt werden.