Wie werden die Daten in Bezug auf die Rentenposition (Übertragbarkeit an den Ehepartner, Kinder, Invalidität, Arbeitsunfähigkeit) berechnet?

Auf Grundlage der jeweils geltenden Gesetzgebung wird der bisher in der Rentenkasse angesparte Betrag in die verschiedenen Renten umgerechnet (indikative Daten). Bei fehlenden Rentenbeträgen (Invalidität und Arbeitsunfähigkeit) werden die jeweils geltenden Mindestmaßstäbe für die Pflege herangezogen.