Bei Ableben nach der Pensionierung hängt es davon ab, für welche Art von Zusatzrente sich das Mitglied bei der Pensionierung entschieden hat. Eine übertragbare Zusatzrente beispielsweise wird weiterhin an eine andere begünstigte Person ausgezahlt – lebenslang. Bei einer Zeitrente hingegen wird bei Ableben die Rente nur unter gewissen Voraussetzungen für eine bestimmte Zeit weiter an jemand anderen ausgezahlt. Einige Fonds bieten auch die Auszahlung des Restkapitals an, falls ein Mitglied bis zum Ableben nicht die gesamte Summe als Zusatzrente erhalten hat.
Was passiert bei Ableben nach der Pensionierung?