2.3 Was ist beim Kauf während der Bauphase zu beachten?

Der Kauf der Wohnung vom Bauherrn oder von einer Wohnbaugenossenschaft während der Bauphase werden hinsichtlich des Bauspardarlehens wie ein normaler Kauf behandelt, da die Baukonzession auf den Bauherrn oder die Wohnbaugenossenschaft ausgestellt bleibt. Kauft der/die Antragsteller/in hingegen eine Immobilie während der Bauphase, um den Bau selbst abzuschließen, handelt es sich um die Finanzierung eines Neubaus. Dementsprechend muss in diesem Fall für die Gewährung des Bauspardarlehens die Baukonzession auf den/die Antragsteller/in ausgestellt sein oder vor dem Antrag um das Bauspardarlehen auf ihn/sie übertragen werden.