5.5 Müssen die Ausstellung der notariellen Urkunde und der Abschluss des Bauspardarlehens immer gleichzeitig erfolgen?

Die Ausstellung der notariellen Urkunde (oder die Zuteilung der Wohnung bei Wohnbaugenossenschaften) muss immer gleichzeitig mit dem Abschluss des Bauspardarlehens erfolgen. Einzige Ausnahme: der Kauf der Erstwohnung im Rahmen einer Versteigerung.