Die Ausstellung der notariellen Urkunde (oder die Zuteilung der Wohnung bei Wohnbaugenossenschaften) muss immer gleichzeitig mit dem Abschluss des Bauspardarlehens erfolgen. Einzige Ausnahme: der Kauf der Erstwohnung im Rahmen einer Versteigerung.
5.5 Müssen die Ausstellung der notariellen Urkunde und der Abschluss des Bauspardarlehens immer gleichzeitig erfolgen?