Der ordentliche oder außerordentliche Lohnausgleich wirkt sich nur leicht auf die Beitragszahlung für Ihre Zusatzrente aus. Konkret gesagt nur auf den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag.
Deren Höhe hängt im Normalfall ausschließlich vom Gehalt ab. Anders bei der Lohnausgleichskasse: In dem Fall zählt sowohl die Summe, die Sie als Lohnausgleich erhalten als auch das, was Sie verdienen, falls Sie in dieser Zeit zumindest ein paar Stunden pro Woche in Ihrem Betrieb arbeiten dürfen.
Gar keine Auswirkungen gibt es bei der Abfertigung. Diese reift genauso an wie vorher bei vollem Gehalt. Dementsprechend zahlt Ihr Betrieb bei Lohnausgleich genauso viel Abfertigung in den Zusatzrentenfonds ein wie sonst auch.
Mein Betrieb hat mich in die Lohnausgleichskasse überstellt. Wie wirkt sich das auf die Beitragszahlung aus?