Kann ich mir bei Lohnausgleich mein Geld im Zusatzrentenfonds auszahlen lassen?

Ja, aber dafür müssen Sie mindestens ein Jahr lang ohne Gehalt in der Lohnausgleichskasse sein. In diesem Fall können Sie um eine sogenannte Teilablöse ansuchen und sich die Hälfte Ihres Kapitals im Zusatzrentenfonds auszahlen lassen. Eine andere Möglichkeit ist der Vorschuss für sonstige Erfordernisse. Damit können sich alle Fondsmitglieder aus dem Privatsektor jederzeit bis 30% auszahlen lassen. Einzige Voraussetzung: Man ist seit mindestens 8 Jahren beim Zusatzrentenfonds eingeschrieben.