2.11 Kann ich auf ein Bauspardarlehen zugreifen, um einen Teil oder das gesamte Eigentum einer Immobilie zu erwerben, die derzeit der Ehepartner oder die in eheähnlicher Beziehung lebende Person besitzt?

Für den Erwerb eines Teils oder des gesamten Eigentums einer Immobilie, die derzeit der Ehepartner oder die in eheähnlicher Beziehung lebende Person besitzt, kann nicht auf ein Bauspardarlehen zugegriffen werden