Eine in einer Partnerschaft lebende Person, die nicht verheiratet ist oder im Sinne des Bausparmodells nicht in einer eheähnlichen Beziehung lebt sowie nur Miteigentümer/in der Wohnung ist, kann kein Bauspardarlehen bekommen. Falls diese Person hingegen das volle Eigentum hat oder erwirbt und alle anderen Voraussetzungen für ein Bauspardarlehen erfüllt, kann sie ein Bauspardarlehen beantragen.
5.8 Kann ein Bauspardarlehen einer in einer Partnerschaft lebende Person gewährt werden, wenn diese nicht verheiratet ist oder nicht in einer eheähnlichen Beziehung lebt und nur Miteigentümer/in der zu finanzierenden Wohnung ist?