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Die Serviceleistungen des regionalen Welfares
Zusatzvorsorge
Eine interessante und vorteilhafte Möglichkeit, sich im Alter abzusichern
Beiträge der Region
Mit finanziellen Beiträgen unterstützt die Region Trentino/Südtirol den Aufbau einer Zusatzrente
Bausparen
Mit dem Bausparmodell der Provinz Bozen den Traum des Eigenheims erfüllen
Ich bin
Themenbereiche
- Ihr Eigenheim finanzieren (Bausparen, Bauspardarlehen-Rechner)
- Einschreibung von zulasten lebenden Familienmitgliedern
- Ausgleichsmaßnahmen für die Unternehmen, die die Abfertigung in Zusatzrentenformen einfließen
- Auf das angesparte Kapital zugreifen (Auszahlungen)
- Steuervorteile der Zusatzrente
- Einforderung der ausstehenden Beitragszahlungen
- Vorzeitige Zusatzrente auch vor der Pensionierung (RITA)
Unabhängig beraten
Was immer Sie vorhaben, wir geben Ihnen Rückhalt: Die Pensplan Infopoints bieten Ihnen eine kostenlose, neutrale und professionelle Beratung.
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News
AKTUELLES
24.02.2021
Ablöse der persönlichen Position eines steuerlich zulasten lebenden Mitglieds: Klarstellung der COVIP
Vor kurzem hat die Aufsichtsbehörde für Zusatzrentenfonds (COVIP) die Antwort auf eine Anfrage geliefert, in der es um die Situation von steuerlich zulasten lebenden Personen geht. Konkret ging es in dem Fall darum, ob ein steuerliches zulasten lebendes Mitglied ohne Erwerbstätigkeit beim Umzug ins Ausland oder – bei Mitgliedschaft in einem territorialen Fonds – in eine andere italienische Region als jene, in welcher der Fonds tätig ist, die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft verliert.
FÄLLIGKEITEN
18.02.2021
Neuheiten zum Versand der periodischen Mitteilung
Mit dem Beschluss der Aufsichtsbehörde der Rentenfonds (COVIP) vom 22. Dezember 2020 wurde die jährliche Mitteilung an die Mitglieder der Rentenfonds verändert. Die „Periodische Mitteilung“ heißt nun „Überblick der Rentenleistungen in der Sparphase”.
FÄLLIGKEITEN
30.12.2020
Bausparen: Unterbrechung der Ratenzahlung
Die Landesregierung hat beschlossen, dass die Rückzahlung der Raten (Kapitalanteil und Zinsen) für das Bauspardarlehen ab dem 1. Januar 2021 unterbrochen werden kann.
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