Wie kann ich die bisher angereifte Abfertigung im Unternehmen/Betrieb einzahlen?

Die Einzahlung der bisher angereiften Abfertigung ist nur für Arbeitnehmer im Privatsektor durch eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber möglich. Die im INPS- Schatzfonds angereifte Abfertigung kann nicht an den Rentenfonds übertragen werden
Die steuerlichen Vorteile bei einer Überweisung der bisher angereiften Abfertigung nach dem 1. Januar 2007 in einen Rentenfonds sind offensichtlich. Für diese Beträge wird bei einer Rentenauszahlung, je nach Dauer der Mitgliedschaft im Rentenfonds, ein Steuersatz zwischen 15 % und 9 % angewandt, während die beim Arbeitgeber angereifte Abfertigung einer getrennte Besteuerung mit einem Mindeststeuersatz von 23% unterliegt.