Der maximale Darlehensbetrag für ein Ehepaar oder Personen, die in einer eheähnlichen Beziehung leben und Miteigentümer der zu finanzierenden Erstwohnung sind bzw. werden, beträgt 250.000 Euro. Das gilt auch dann, falls zwei getrennte Bauspardarlehen abgeschlossen werden.
5.9 Wie hoch ist maximal das Darlehen, das ein Ehepaar oder Personen erhalten, die in einer eheähnlichen Beziehung leben, eine Erstwohnung im gemeinsamen Besitz kaufen, bauen oder sanieren möchten, dabei jedoch zwei getrennte Bauspardarlehen abschließen wollen?