5.8 Kann ein Bauspardarlehen einer in einer Partnerschaft lebende Person gewährt werden, wenn diese nicht verheiratet ist oder nicht in einer eheähnlichen Beziehung lebt und nur Miteigentümer/in der zu finanzierenden Wohnung ist?

Eine in einer Partnerschaft lebende Person, die nicht verheiratet ist oder im Sinne des Bausparmodells nicht in einer eheähnlichen Beziehung lebt sowie nur Miteigentümer/in der Wohnung ist, kann kein Bauspardarlehen bekommen. Falls diese Person hingegen das volle Eigentum hat oder erwirbt und alle anderen Voraussetzungen für ein Bauspardarlehen erfüllt, kann sie ein Bauspardarlehen beantragen.