5.3 Was passiert, wenn beim Kauf der Erstwohnung ab der Einreichung des Antrags auf ein Bauspardarlehen mehr als 18 Monate vergehen, ohne dass der notarielle Vertrag abgeschlossen wird?

Vergehen ab der Einreichung des Antrags auf ein Bauspardarlehen bei einer vertragsgebundenen Bank mehr als 18 Monate, ohne dass der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wird, wird der Vorgang ohne Auszahlung des Darlehens abgeschlossen und die Vormerkung der Mittel bei der vom Land beauftragten Einrichtung verfällt. Daher muss der/die Antragsteller/in gegebenenfalls einen neuen Antrag auf ein Bauspardarlehen bei einer vertragsgebundenen Bank stellen. Auch von Pensplan muss eine neue Bestätigung erfolgen. Genehmigt die Bank dann das Bauspardarlehen, merkt sie erneut die Mittel bei der beauftragten Einrichtung vor. Diese bleiben dann, falls verfügbar, wieder für die Dauer von 18 Monaten ab dem Datum des neuen Antrages bei der Bank vorgemerkt. Innerhalb dieser Frist muss dann die notarielle Urkunde und der gleichzeitige Abschluss des Darlehens erfolgen.