Beim Bausparmodell versteht man unter „Erstwohnung“ eine in der Provinz Bozen befindliche Immobilie, die gemäß Art. 43 des Zivilgesetzbuches als Wohnsitz des/der Antragstellers/in für ein Bauspardarlehen gilt und dessen/deren Eigentum ist oder wird.
3.2 Was versteht man unter der Erstwohnung?