Zielgruppe
Alle Mitglieder, die die rechtlichen Voraussetzungen fรผr den Zugang zu der gewรคhlten Vorschussart erfรผllen.
Alle Mitglieder, die die rechtlichen Voraussetzungen fรผr den Zugang zu der gewรคhlten Vorschussart erfรผllen.
Unter Vorschรผssen versteht man die Auszahlung eines Teils der persรถnlichen Rentenposition vor Erfรผllen der Voraussetzungen fรผr die Auszahlung der Rentenleistungen.
Um einen Vorschuss nutzen zu kรถnnen, mรผssen Sie folgende Voraussetzungen erfรผllen:
Vorschuss fรผr Ausgaben im Gesundheitsbereich
Vorschuss fรผr die Erstwohnung
Vorschรผsse fรผr sonstige Erfordernisse (nicht fรผr รถffentlich Bedienstete vorgesehen, die im entsprechenden Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind)
Vorschรผsse fรผr Fortbildung und Elternzeiten (nur fรผr รถffentlich Bedienstete)
Die Fristen fรผr die Auszahlung der Leistungen ab dem Erhalt des vollstรคndig und fehlerfrei ausgefรผllten Ansuchens werden vom jeweiligen Zusatzrentenfonds festgelegt. Bitte lesen Sie hierfรผr die Dokumentation Ihres Zusatzrentenfonds.
Ein Vorschuss an den Rentenfonds ist die Auszahlung eines Teils des Kapitals eines Mitglieds, bevor die Voraussetzungen fรผr die Pensionierung erfรผllt sind, und kann aus folgenden Grรผnden beantragt werden:
รber die Online-Dienste Ihres Zusatzrentenfonds oder durch Ausfรผllen des Formulars, das vom jeweiligen Zusatzrentenfonds auf der Webseite zur Verfรผgung gestellt wird. Alle erforderlichen Unterlagen mรผssen beigefรผgt werden.
Das Dokument zu den Vorschรผssen erklรคrt ausfรผhrlich, wie diese Leistung funktioniert und welche Mรถglichkeiten das Mitglied des Zusatzrentenfonds hat. Das Dokument kann auf der Webseite des jeweiligen Zusatzrentenfonds eingesehen werden.
Der Zusatzrentenfonds kann im Falle eines Leistungsanspruchs Kosten festlegen. Die Kosten kรถnnen Sie gegebenenfalls auf dem Kostenblatt auf der Webseite Ihres Zusatzrentenfonds einsehen.
Vorschuss fรผr den Erwerb oder die Renovierung der Erstwohnung
Die Besteuerung der Vorschรผsse aus dem Zusatzrentenfonds fรผr den Erwerb oder die Renovierung der Erstwohnung betrรคgt 23 % auf den ausbezahlten Betrag, abzรผglich eventuell bereits versteuerter Einkรผnfte. Dieser Steuersatz wird als Quellensteuer mit abgeltender Wirkung erhoben und wird daher nicht mit anderen Einkรผnften zusammengerechnet.
Fรผr Beitrรคge, die vor dem Jahr 2007 (bzw. vor 2018 fรผr รถffentlich Bedienstete) eingezahlt wurden, kann eine abweichende Besteuerung vorgesehen sein.
Vorschuss fรผr Gesundheitsausgaben
Der Vorschuss aus dem Zusatzrentenfonds fรผr Gesundheitsausgaben unterliegt einer begรผnstigten Besteuerung, die โ je nach Anzahl der Beitragsjahre โ zwischen 15 % und 9 % variieren kann.
Fรผr Beitrรคge, die vor dem Jahr 2007 (bzw. vor 2018 fรผr รถffentlich Bedienstete) eingezahlt wurden, kann eine abweichende Besteuerung vorgesehen sein.
Vorschuss fรผr weitere Bedรผrfnisse
Der Vorschuss fรผr weitere Bedรผrfnisse unterliegt einer Quellensteuer mit abgeltender Wirkung von 23 % auf den ausbezahlten Betrag, abzรผglich bereits versteuerter Einkรผnfte. Diese Steuer wird endgรผltig einbehalten und nicht mit anderen Einkรผnften zusammengerechnet.
Fรผr Beitrรคge, die vor dem Jahr 2007 eingezahlt wurden, kann eine abweichende Besteuerung vorgesehen sein.
Besteuerung der Auszahlungen
Seite aktualisiert am 23/07/2025, 08:43