Zielgruppe
Alle Mitglieder, die die rechtlichen Voraussetzungen für den Zugang zu der gewählten Vorschussart erfüllen.
Was Sie hierzu wissen müssen
Unter Vorschüssen versteht man die Auszahlung eines Teils der persönlichen Rentenposition vor Erfüllen der Voraussetzungen für die Auszahlung der Rentenleistungen.
Per accedere all’anticipazione devi essere in possesso dei seguenti requisiti:
Vorschuss für Ausgaben im Gesundheitsbereich
- Mitgliedschaft in einer Zusatzrentenform (das Ansuchen kann jederzeit eingereicht werden)
- Dokumentierte Ausgaben im Gesundheitsbereich nach schwerwiegenden Situationen für Therapien oder außergewöhnliche Eingriffe, die von den zuständigen öffentlichen Behörden für Sie selbst, Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder (oder für Sie selbst oder steuerlich zulasten lebende Familienangehörige für öffentlich Bedienstete, die in einem geschlossenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind) anerkannt werden.
Vorschuss für die Erstwohnung
- Mitgliedschaft in einer Zusatzrentenform seit mindestens 8 Jahren
- Auf dem Formular Ihres Zusatzrentenfonds sind alle Dokumente angegeben, die Sie für einen Vorschuss einreichen müssen.
Vorschüsse für sonstige Erfordernisse (für öffentlich Bedienstete nicht vorgesehen)
- Mitgliedschaft in einer Zusatzrentenform seit mindestens 8 Jahren.
Vorschüsse für Fortbildung und Elternzeiten (nur für öffentlich Bedienstete)
- Mitgliedschaft in einer Zusatzrentenform seit mindestens 8 Jahren
- Dokumente, die die Art der Schulung und die entsprechenden Kosten bestätigen.
Achtung!
Der als Vorschuss beantragte Betrag darf die tatsächlich getätigten und belegten Ausgaben nicht übersteigen.
Der Vorschuss wird auf der Grundlage des tatsächlich in den Rentenfonds eingezahlten Kapitals gewährt und nicht unter Bezugnahme auf fiktive Rückstellungen wie bei bestimmten Arbeitsverhältnissen (Grund-, Mittel- oder Oberschullehrer), für die die Abfindung beim INPS zurückgestellt und erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der öffentlichen Verwaltung an den Rentenfonds überwiesen wird.
Die Fristen für die Auszahlung der Leistungen ab dem Erhalt des vollständig und fehlerfrei ausgefüllten Ansuchens werden vom jeweiligen Zusatzrentenfonds festgelegt. Bitte lesen Sie hierfür die Dokumentation Ihres Zusatzrentenfonds.
Arten und Formen
Ein Vorschuss an den Rentenfonds ist die Auszahlung eines Teils des Kapitals eines Mitglieds, bevor die Voraussetzungen für die Pensionierung erfüllt sind, und kann aus folgenden Gründen beantragt werden:
- Vorschuss für Ausgaben im Gesundheitsbereich
Diese Vorschüsse dienen z.B. als Rückerstattung der Ausgaben für Therapien und außergewöhnliche Eingriffe, die von den zuständigen öffentlichen Einrichtungen (Sanitätsbetrieb) anerkannt werden.
- Vorschuss für die Erstwohnung
Diese Vorschüsse dienen als Rückerstattung der Ausgaben für den Kauf, den Bau oder die Renovierung der Erstwohnung für Sie selbst oder Ihre Kinder.
- Vorschüsse für sonstige Erfordernisse (für öffentlich Bedienstete nicht vorgesehen)
Arbeitnehmer/innen des Privatsektors haben die Möglichkeit, um einen Vorschuss bis zu 30% der angereiften persönlichen Rentenposition für sonstige Erfordernisse anzusuchen, ohne dafür einen Grund angeben zu müssen.
- Vorschüsse für Fortbildung und Elternzeiten (nur für öffentlich Bedienstete) Falls vom Statut des Rentenfonds vorgesehen, dienen die Vorschüsse als Rückerstattung für die Kosten, die für Fortbildungen, laufende Fortbildungen getätigt werden und für die Kosten, die in den Elternzeiten entstehen. Es können keine Vorschüsse für die Fortbildung der Kinder beantragt werden. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Zusatzrentenfonds in beiden Fällen (Fortbildung und Elternzeiten) Vorschüsse auszahlt.
Was Sie tun sollten
Über die Online-Dienste Ihren Rentenfonds oder durch Ausfüllen des von den jeweiligen Rentenfonds auf ihrer Website zur Verfügung gestellten Formulars unter Beifügung aller erforderlichen Unterlagen.
Das Vorschussdokument erklärt ausführlich, wie diese Leistung funktioniert und welche Möglichkeiten der Versicherte hat. Schauen Sie es sich auf der Website Ihrer Rentenfonds an.
Kosten und Voraussetzungen
Der Rentenfonds kann im Falle eines Leistungsanspruchs Kosten festlegen. Die Kosten können Sie gegebenenfalls auf dem Kostenblatt auf der Website Ihres Rentenfonds einsehen.