Leitfaden zu den Vorschüssen

In bestimmten Fällen können Sie schon vor der Pensionierung auf einen Teil oder das gesamte angesparte Kapital (Abfertigung, Beiträge und Renditen) zugreifen.

Zielgruppe

Alle Mitglieder, die die rechtlichen Voraussetzungen für den Zugang zu der gewählten Vorschussart erfüllen.

Was Sie hierzu wissen müssen

Unter Vorschüssen versteht man die Auszahlung eines Teils der persönlichen Rentenposition vor Erfüllen der Voraussetzungen für die Auszahlung der Rentenleistungen.
Um einen Vorschuss nutzen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Vorschuss für Ausgaben im Gesundheitsbereich

  • Mitgliedschaft in einer Zusatzrentenform (das Ansuchen kann jederzeit eingereicht werden)
  • Dokumentierte Ausgaben im Gesundheitsbereich nach schwerwiegenden Situationen für Therapien oder außergewöhnliche Eingriffe, die von den zuständigen öffentlichen Behörden für Sie selbst, Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder (oder für Sie selbst oder steuerlich zulasten lebende Familienangehörige für öffentlich Bedienstete, die in einem geschlossenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind) anerkannt werden.

Vorschuss für die Erstwohnung

  • Mitgliedschaft in einer Zusatzrentenform seit mindestens 8 Jahren
  • Auf dem Formular Ihres Zusatzrentenfonds sind alle Dokumente angegeben, die Sie für einen Vorschuss einreichen müssen.

Vorschüsse für sonstige Erfordernisse (nicht für öffentlich Bedienstete vorgesehen, die im entsprechenden Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind)

  • Mitgliedschaft in einer Zusatzrentenform seit mindestens 8 Jahren.

Vorschüsse für Fortbildung und Elternzeiten (nur für öffentlich Bedienstete)

  • Mitgliedschaft in einer Zusatzrentenform seit mindestens 8 Jahren
  • Dokumente, die die Art der Schulung und die entsprechenden Kosten bestätigen.
Achtung!
Der als Vorschuss beantragte Betrag darf die tatsächlich getätigten und belegten Ausgaben nicht übersteigen.
Der Vorschuss wird auf der Grundlage des tatsächlich in den Zusatzrentenfonds eingezahlten Kapitals gewährt und nicht unter Bezugnahme auf fiktive Rückstellungen wie bei bestimmten Arbeitsverhältnissen (Grund-, Mittel- oder Oberschullehrer), für die die Abfindung beim INPS zurückgestellt und erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der öffentlichen Verwaltung an den Rentenfonds überwiesen wird.

Die Fristen für die Auszahlung der Leistungen ab dem Erhalt des vollständig und fehlerfrei ausgefüllten Ansuchens werden vom jeweiligen Zusatzrentenfonds festgelegt. Bitte lesen Sie hierfür die Dokumentation Ihres Zusatzrentenfonds.

Arten und Formen

Ein Vorschuss an den Rentenfonds ist die Auszahlung eines Teils des Kapitals eines Mitglieds, bevor die Voraussetzungen für die Pensionierung erfüllt sind, und kann aus folgenden Gründen beantragt werden:

  • Vorschuss für Ausgaben im Gesundheitsbereich
    Diese Vorschüsse dienen z.B. als Rückerstattung der Ausgaben für Therapien und außergewöhnliche Eingriffe, die von den zuständigen öffentlichen Einrichtungen (Sanitätsbetrieb) anerkannt werden.
  • Vorschuss für die Erstwohnung
    Diese Vorschüsse dienen als Rückerstattung der Ausgaben für den Kauf, den Bau oder die Renovierung der Erstwohnung für Sie selbst oder Ihre Kinder.
  • Vorschüsse für sonstige Erfordernisse (nicht für öffentlich Bedienstete vorgesehen, die im entsprechenden Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind)
    Arbeitnehmer/innen des Privatsektors haben die Möglichkeit, um einen Vorschuss bis zu 30% der angereiften persönlichen Rentenposition für sonstige Erfordernisse anzusuchen, ohne dafür einen Grund angeben zu müssen.
  • Vorschüsse für Fortbildung und Elternzeiten (nur für öffentlich Bedienstete)
    Falls vom Statut des Zusatzrentenfonds vorgesehen, dienen die Vorschüsse als Rückerstattung für die Kosten, die für Fortbildungen, laufende Fortbildungen getätigt werden und für die Kosten, die in den Elternzeiten entstehen. Es können keine Vorschüsse für die Fortbildung der Kinder beantragt werden. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Zusatzrentenfonds in beiden Fällen (Fortbildung und Elternzeiten) Vorschüsse auszahlt.

Was Sie tun sollten

Über die Online-Dienste Ihres Zusatzrentenfonds oder durch Ausfüllen des Formulars, das vom jeweiligen Zusatzrentenfonds auf der Webseite zur Verfügung gestellt wird. Alle erforderlichen Unterlagen müssen beigefügt werden.

Das Dokument zu den Vorschüssen erklärt ausführlich, wie diese Leistung funktioniert und welche Möglichkeiten das Mitglied des Zusatzrentenfonds hat. Das Dokument kann auf der Webseite des jeweiligen Zusatzrentenfonds eingesehen werden.

Kosten und Voraussetzungen

Der Zusatzrentenfonds kann im Falle eines Leistungsanspruchs Kosten festlegen. Die Kosten können Sie gegebenenfalls auf dem Kostenblatt auf der Webseite Ihres Zusatzrentenfonds einsehen.

Steuern

Vorschuss für den Erwerb oder die Renovierung der Erstwohnung

Die Besteuerung der Vorschüsse aus dem Zusatzrentenfonds für den Erwerb oder die Renovierung der Erstwohnung beträgt 23 % auf den ausbezahlten Betrag, abzüglich eventuell bereits versteuerter Einkünfte. Dieser Steuersatz wird als Quellensteuer mit abgeltender Wirkung erhoben und wird daher nicht mit anderen Einkünften zusammengerechnet.
Für Beiträge, die vor dem Jahr 2007 (bzw. vor 2018 für öffentlich Bedienstete) eingezahlt wurden, kann eine abweichende Besteuerung vorgesehen sein.

Vorschuss für Gesundheitsausgaben

Der Vorschuss aus dem Zusatzrentenfonds für Gesundheitsausgaben unterliegt einer begünstigten Besteuerung, die – je nach Anzahl der Beitragsjahre – zwischen 15 % und 9 % variieren kann.
Für Beiträge, die vor dem Jahr 2007 (bzw. vor 2018 für öffentlich Bedienstete) eingezahlt wurden, kann eine abweichende Besteuerung vorgesehen sein.

Vorschuss für weitere Bedürfnisse

Der Vorschuss für weitere Bedürfnisse unterliegt einer Quellensteuer mit abgeltender Wirkung von 23 % auf den ausbezahlten Betrag, abzüglich bereits versteuerter Einkünfte. Diese Steuer wird endgültig einbehalten und nicht mit anderen Einkünften zusammengerechnet.
Für Beiträge, die vor dem Jahr 2007 eingezahlt wurden, kann eine abweichende Besteuerung vorgesehen sein.

Für weitere Informationen empfiehlt es sich, das Informationsblatt zur steuerlichen Regelung zu konsultieren, das auf der Website des Zusatzrentenfonds verfügbar ist.

Besteuerung der Auszahlungen

Vertiefungen

Seite aktualisiert am 23/07/2025, 08:43

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