Beitrag zur Unterstรผtzung der Pflichtrente und der Zusatzrente zur Abdeckung des Zeitraums fรผr die Pflege bedรผrftiger Familienangehรถriger (Autonome Provinz Bozen)
Beitrag zur Unterstรผtzung der Pflichtrente oder Zusatzrente zur Abdeckung des Zeitraums fรผr die Pflege bedรผrftiger Familienangehรถriger (Autonome Provinz Bozen)
Zielgruppe
Der Beitrag steht denjenigen zu, die freiwillige Zahlungen an ihre Rentenkasse in der Eigenschaft als:
- Angestellte mit einem Teilzeitvertrag bis zu 70% im Privatsektor;
- Angestellte im Privatsektor im unbezahlten Urlaub ohne rentenmรครige Abdeckung;
- Mitglieder der getrennten Verwaltung des NISF/INPS;
- Personen, die keiner beruflichen Tรคtigkeit nachgehen und nicht in obligatorische Rentenkassen eingeschrieben sind (z. B. Hausfrauen und Studierende);
Der Beitrag steht auch denen zu, die obligatorische Zahlungen an ihre Rentenkasse in der Eigenschaft als:
- Selbststรคndige oder Freiberufler geleistet haben. Fรผr diese gleichen Tรคtigkeiten steht der Beitrag auรerdem zu, wenn die Person lรคnger als sechs Monate in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt hat, mit regelmรครigen Zahlungen auf eigene Kosten, oder alternativ einen Betrag von mindestens 360,00 Euro in den Zusatzrentenfonds eingezahlt hat.
Der Beitrag steht nicht zu:
- Empfรคngern einer direkten Rente;
- fรผr Zeitrรคume, in denen fiktive Beitrรคge aufgrund des Verlustes des Arbeitsplatzes anerkannt wurden.
Was Sie tun sollten
Der Antrag kann bei allen Patronaten des Landes oder bei der Agentur fรผr soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Autonomen Provinz โ ASWE โ eingereicht werden.
Was Sie tun mรผssen
- Unterstรผtzung des Ehepartners, der Person, mit der man zivilrechtlich verbunden ist, der Verwandten bis zum 4. Grad und der Schwiegerverwandten bis zum 3. Grad, des eventuell zusammenlebenden Partners und der in Pflege gegebenen Minderjรคhrigen;
- Wohnsitz in der Provinz Bozen zum Zeitpunkt der Antragstellung;
- Mindestens fรผnf Jahre Wohnsitz in der Region Trentino โ Sรผdtirol oder alternativ ein frรผherer Wohnsitz von 15 Jahren, von denen mindestens eines unmittelbar vor der Antragstellung liegt.
Was Sie erhalten
Jรคhrliche Maximalbetrรคge, die je nach ausgeรผbter Tรคtigkeit der antragstellenden Person gewรคhrt werden:
- Rรผckerstattung von freiwilligen oder obligatorischen Beitrรคgen, die an die eigene Rentenkasse von Hausfrauen und Angestellten im unbezahlten Urlaub, Selbststรคndigen und Freiberuflern gezahlt wurden: โฌ 4.000,00;
- Rรผckerstattung von freiwilligen oder obligatorischen Beitrรคgen, die an die eigene Rentenkasse fรผr die Betreuung von Kindern oder Pflegekindern unter 5 Jahren mit einer Invaliditรคt von 74% oder mehr gezahlt wurden, beantragt von Hausfrauen, Angestellten im unbezahlten Urlaub, Selbststรคndigen und Freiberuflern: โฌ 9.000,00;
- Beitrag fรผr den Zusatzrentenfonds fรผr alle Kategorien (mit Ausnahme der Teilzeitangestellten bis zu 70%): โฌ 4.000,00;
- Beitrag fรผr den Zusatzrentenfonds fรผr Teilzeitangestellte bis zu 70%: โฌ 2.000,00;
Wichtiger Hinweis:
Wenn der regionale Beitrag fรผr beide Pensionsarten fรผr denselben Zeitraum beantragt wird, darf der gewรคhrte Beitrag den maximal festgelegten Jahresbetrag fรผr diesen Beitrag nicht รผberschreiten. Der Beitrag wird fรผr den gesamten Zeitraum gewรคhrt, in dem die Unterstรผtzung notwendig ist, und bis die Mindestanforderungen fรผr den Erhalt einer Alters- oder Dienstaltersrente erfรผllt sind.
Der Beitrag zur Unterstรผtzung der Zusatzrente wird im Falle der Zahlung freiwilliger Beitrรคge oder, im Falle der Zahlung obligatorischer Beitrรคge, nachtrรคglich als Rรผckerstattung gewรคhrt, nachdem die Beitrรคge von den betroffenen Personen beim INPS oder einer der Rentenkassen der Freiberufler eingezahlt wurden.
Leistungen zur Unterstรผtzung der Zusatzvorsorge werden von ASWE รผber Pensplan Centrum direkt an den Zusatzrentenfonds, in dem der Antragsteller eingeschrieben ist, gezahlt, ohne dass der Antragsteller selbst einen Beitrag leisten muss.
Wichtiger Hinweis: Sollte im Rahmen von Kontrollen durch ASWE festgestellt werden, dass die gemachten Angaben unzutreffend sind oder erforderliche Informationen fehlen, wird ASWE die bereits gewรคhrten Leistungen zurรผckfordern und die vorgesehenen administrativen Sanktionen gemรคร den geltenden Vorschriften anwenden, zusรคtzlich zu etwaigen strafrechtlichen Sanktionen.
Zeiten und Fristen
Das Ansuchen kann innerhalb 31. Oktober jedes Jahres gestellt werden.
Zugriff zur Dienstleistung
Der Beitrag wird in selbstรคndiger Art gewรคhrt mittels dem Online-Dienst myCivis.
Der Beitrag wird bei telematischer Einreichung des Ansuchens รผber die Patronaten des Landes gewรคhrt.
Verantwortliche Organisationseinheit
Seite aktualisiert am 09/01/2025, 10:28