Fragen und Antworten

Das Bausparmodell der Autonomen Provinz Bozen-Sรผdtirol soll einen Anreiz zum privaten Sparen zur Finanzierung des Eigenheims bieten. Das Bausparmodell sieht zwei Phasen vor: Zuerst eine Sparphase, wรคhrend der mindestens 8 Jahre lang (5 Jahre fรผr Antragsteller mit einem Alter von weniger als 36 Jahren) Beitrรคge in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt werden (auch mit Unterbrechung) und dann eine Finanzierungsphase mit dem begรผnstigten Bauspardarlehen.

Das Bauspardarlehen ist ein mittel- bis langfristiges zinsgรผnstiges Darlehen (รผber eine Laufzeit von mindestens 18 Monaten bis hรถchstens 20 Jahren), das ausschlieรŸlich fรผr den Kauf, den Bau oder die Wiedergewinnung der Erstwohnung von der Autonomen Provinz Bozen-Sรผdtirol รผber eine beauftragte Einrichtung gewรคhrt wird, mit der verschiedene Banken einen Vertrag abgeschlossen haben. Das Bauspardarlehen wird Mitgliedern von jenen Zusatzrentenfonds gewรคhrt, die beim Bausparmodell mitmachen. Die vertragsgebundene Bank รผberprรผft die Voraussetzungen des/der Antragstellers/in, welche/r ein Darlehen in maximal doppelter Hรถhe (fรผr รถffentlich Bedienstete in geschlossenen Zusatzrentenfonds bis zur dreifachen Hรถhe) des im Zusatzrentenfonds angesparten Kapitals gewรคhrt bekommen kann. Grund fรผr die hรถhere Darlehenssumme fรผr รถffentlich Bedienstete sind erhebliche kollektivvertragliche Einschrรคnkungen, die anreifende Abfertigung in einen geschlossenen Zusatzrentenfonds einzuzahlen und damit gleich viel Kapital anzusparen wie Angestellte im Privatsektor. Fรผr Antragsteller mit einem Alter von weniger als 36 Jahren zum Zeitpunkt des Antrages, wird ein Anteil von bis zu 25.000 Euro der angereiften Zusatzrentenposition im AusmaรŸ vom Dreifachen bzw. Vierfachen berรผcksichtigt.

Um Bauspardarlehen auszahlen zu kรถnnen, muss eine Bank mit der von der Autonomen Provinz Bozen beauftragte Einrichtung einen Vertrag abschlieรŸen.

Siehe die Liste der vertragsgebundenen Banken

Nur die Mitglieder von Zusatzrentenfonds, die am Bausparmodell teilnehmen, kรถnnen auf ein Bauspardarlehen zugreifen.

Siehe die Liste der teilnehmenden Zusatzrentenfonds

Fรผr allgemeine Informationen zum Bausparmodell kรถnnen Sie sich entweder an Pensplan Centrum AG, an einen der zahlreichen Pensplan Infopoints in Sรผdtirol oder an eine der vertragsgebundenen Banken wenden. Bei den Pensplan Infopoints haben Sie auรŸerdem die Mรถglichkeit, sich unverbindlich und kostenlos zur Zusatzrente beraten zu lassen. Fรผr genauere Informationen zum Bauspardarlehen bzw. um zu prรผfen, ob Sie alle Voraussetzungen fรผr den Antrag auf ein Bauspardarlehen erfรผllen, wenden Sie sich bitte an eine vertragsgebundene Bank.

Das Bauspardarlehen wird in Bezug auf die Erstwohnung des/der Antragstellers/in fรผr die folgenden Zwecke gewรคhrt:

  • Kauf im Rahmen eines Verkaufs, sowie Kauf in Wohnbaugenossenschaften oder Kauf von Immobilien in der Bauphase, sofern die Baukonzession nicht auf den/die Antragsteller/in des Bauspardarlehens ausgestellt ist, sondern z.B. auf eine Baufirma
  • Bau (oder Kauf wรคhrend des Baus, wenn der Kรคufer den Bau der Wohnung abschlieรŸt): In diesem Fall wird die Baukonzession auf den/die Antragsteller/in des Bauspardarlehens ausgestellt
  • MaรŸnahmen zur Wiedergewinnung des Bauvermรถgens gemรครŸ Art. 59 des Landesgesetzes Nr. 13 vom 11. August 1997 (Landesraumordnungsgesetz), fรผr die eine Mitteilung des Arbeitsbeginns und – abschlusses an die zustรคndige Behรถrde, die auch die Erklรคrung des beauftragten Technikers beinhaltet, verlangt wird (ohne diese Mitteilungen kann das Bauspardarlehen nicht gewรคhrt werden) In jedem Fall muss der/die Antragsteller/in Eigentรผmer der Immobilie sein (bei Wiedergewinnung oder Bau) oder werden (bei Kauf). Wenn die Wohnung, die gekauft, gebaut oder wiedergewonnen werden soll, durch ein Nutzungsrecht anderer belastet ist (z.B. Fruchtgenuss, Wohnrecht, Unterhaltspflichten) kann nicht um ein Bauspardarlehen angesucht werden.

Immobilieneinheiten, die in die Katasterkategorien C/2, C/6 und C/7 (sogenannte Zubehรถre wie z.B. die Garage) eingeteilt oder einteilbar sind, gelten beim Bauspardarlehen nur dann als Teil der Erstwohnung, wenn der Kauf, der Bau oder die Wiedergewinnung dieser Zubehรถre zeitgleich mit dem Kauf, Bau oder der Wiedergewinnung der Wohnung erfolgt.
Wird ein Immobilienteil zur Erweiterung der Erstwohnung gekauft (z.B. ein Zimmer oder die gesamte angrenzende Wohnung), kann ebenfalls ein Bauspardarlehen beantragt werden.

Fรผr den Erwerb eines Teils oder des gesamten Eigentums einer Immobilie, die derzeit der Ehepartner oder die in eheรคhnlicher Beziehung lebende Person besitzt, kann nicht auf ein Bauspardarlehen zugegriffen werden. Der Kauf von Wohnungen, welche sich, auch teilweise, im Eigentum oder nacktem Eigentum von Verwandten oder Verschwรคgerten ersten Grades befinden, ist nicht fรถrderfรคhig.

Fรผr den Kauf eines Eigentumsanteils einer Immobilie in der Bauphase kann man nicht auf ein Bauspardarlehen zugreifen. Man kann jedoch ein Bauspardarlehen beantragen, um die Bauarbeiten zu finanzieren, sofern der/die Antragsteller/in in der Zwischenzeit Eigentรผmer eines Anteils der Immobilie in der Bauphase geworden ist und die Baukonzession auf beide Ehepartner oder auf beide in einer eheรคhnlichen Beziehung lebenden Personen lautet.

Die antragstellende Person darf zum Zeitpunkt der Auszahlung des Bauspardarlehens nicht Eigentรผmerin, nackte Eigentรผmerin, Inhaberin des Fruchtgenussrechtes oder des Wohnrechtes von Wohnimmobilien im Landesgebiet sein, auch nicht in Anteilen mit dem Ehepartner oder mit der in eheรคhnlicher Lebensgemeinschaft lebenden Person und deren Verwandten ersten Grades, falls dadurch eine Eigentumsquote von 100 Prozent erreicht wird.
Gleiches gilt fรผr den Ehepartner, die in eheรคhnlicher Lebensgemeinschaft lebende Person und die zu Lasten lebenden Kinder. Im Falle der Wiedergewinnung wird die Immobilie, die Gegenstand des Antrages fรผr das Bauspardarlehen ist, nicht berรผcksichtigt, wรคhrend andere Immobilien berรผcksichtigt werden.
In Bezug auf das nackte Eigentum findet der oben genannte Ausschlussgrund nur Anwendung, wenn das Recht in den fรผnf Jahren vor Antragstellung begrรผndet wurde.

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