Die Investition des Beitrags erfolgt normalerweise bei der ersten Bewertung nach der Abgleichung der Einzahlung. Achtung! Die Häufigkeit der Bewertung ist nicht für alle Zusatzrentenfonds gleich, daher können die Investitionszeiträume von Fonds zu Fonds variieren (z. B. kann ein Zusatzrentenfonds mit monatlicher Bewertung den abgeglichenen Beitrag am 5. des Monats nur mit der Bewertung am 31. des Monats investieren; ein Zusatzrentenfonds mit vierzehntägiger Bewertung kann den abgeglichenen Beitrag am 5. des Monats mit der Bewertung am 15. des Monats investieren).
Wie werden die Beiträge angelegt?