In der Regel werden von der ersten Einzahlung in den Zusatzrentenfonds die sogenannten „Anmeldgebühren“ abgezogen. Dies ist ein fester Betrag, über den der Zusatzrentenfonds das Mitglied in den „Wichtigsten Informationen für das Mitglied / Rubrik: Die Kosten“ unterrichten muss.
Seltener sehen einige Zusatzrentenfonds vor, dass die Verwaltungskosten in der Ansparphase teilweise vom Mitglied als Prozentsatz der Einzahlungen getragen werden (bei den meisten Zusatzrentenfonds werden diese Kosten, die direkt vom Mitglied getragen werden, jährlich in fester Höhe vom angesparten Betrag abgezogen).
Alle Informationen über die Anwendung der Kosten sind in den „Wichtigsten Informationen für das Mitglied / Rubrik: Die Kosten“ enthalten, die jeder Zusatzrentenfonds auf seiner Website veröffentlichen muss.
Ist die Beitragszahlung mit Kosten verbunden?