Das Umlagesystem ist ein Kriterium für die Verwaltung der sozialen Absicherung. Im Umlageverfahren werden die jährlich von den aktiven Arbeitnehmern gezahlten Beiträge für die Zahlung der Renten der Rentner verwendet, d. h. der Rentner. Aus diesem Grund wird es auch als „Generationenvertrag“ bezeichnet.